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Verbotswidrige Beförderung von Schweinen mit erheblichem Größenunterschied innerhalb einer Gruppe. - Foto: Polizei

REGION "Arme Schweine!"

Tiertransporte werden kontrolliert - erneut im Fokus der Polizei Osthessen

10.05.17 - In den drei osthessischen Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und im Vogelsbergkreis, wurden hierzu jeweils eigene Kontrolltage angesetzt, um gemeinsam mit den zuständigen Kreisveterinärbehörden, Tiertransporte zu überprüfen. Neben stationären Kontrollen auf Parkplätzen an Bundesstraßen und Autobahnen, fanden auch mobile Kontrollen statt, bei denen Tiertransporte in den ländlichen Gebieten auf Kreisstraßen und in den osthessischen Gemeinden untersucht wurden.

Die Beanstandungsquote war in diesem Jahr insgesamt leider deutlich höher, als bei vergleichbaren, vorangegangen Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten. Wie sich immer wieder zeigte, wurden über tierschutzrelevante Verstöße hinaus, auch die Vorschriften im Bereich des Straßenverkehrs- und des Zulassungsrechts nicht eingehalten.

Insgesamt wurde bei den Tiertransporten auch häufig gegen die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Dies hat seine Ursache darin, dass die vorgeschriebenen Transportzeiten für Nutztiere, nicht auf die sogenannten "Sozialvorschriften" für die Fahrer, also Lenk-,  Ruhe- und Pausenzeiten, abgestimmt sind.

Generell sind den Unternehmen auch die Streckenabschnitte in Hessen bekannt, in denen ein höherer Kontrolldruck herrscht. Daher werden besonders einige Bereiche von Autobahnen durch Tiertransporte gezielt umfahren, um Kontrollen zu entgehen. Dies zieht oft längere Fahrzeiten nach sich und steht damit zunächst dem "Tierwohl", aber auch den Transportvorschriften entgegen. Diese besagen nämlich ausdrücklich, dass Tiertransporte stets so kurz wie möglich zu halten sind.

Ein kontrollierter Tiertransport-LKW, der aus dem Landkreis Offenbach stammte, hatte zwar keine Tiere geladen, musste jedoch trotzdem stehenbleiben. Der LKW war in einem technisch derart schlechten Zustand, dass sie Weiterfahrt zu untersagen war. Zusätzlich war das Transportfahrzeug nach der letzten Beförderung von Tieren nicht gereinigt und desinfiziert worden. Die Ladefläche war voll mit verschmutztem Stroh-Einstreu und tierischen Exkrementen, was einen tierseuchenrechtlichen Verstoß darstellte. Weiterhin war der Fahrer dieses LKW nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerkarte, die zum vorschriftsmäßigen Betrieb des "Digitalen Kontrollgerätes", umgangssprachlich auch "Fahrtenschreiber" genannt, aber zwingend erforderlich gewesen wäre. Jede dieser drei genannten Verfehlungen hätte für sich ausgereicht, um die Weiterfahrt des LKW zu untersagen. Den Fahrer, den neuen Halter und auch den alten Eigentümer erwarten nun hohe Bußgelder.

Bei dem nächsten vorübergehend stillgelegten Tiertransport, einem LKW mit Anhänger aus dem Landkreis Kehlheim in Niederbayern, wurden derart schwerwiegende tierschutzrelevante Verstöße festgestellt, dass ein unmittelbares amtstierärztliches Einschreiten erforderlich wurde. Die Ladung dieses Lastzuges bestand aus Schlachtschweinen. Bei einem dieser Schweine wurde eine schwerwiegende Verletzung diagnostiziert. Aufgrund dieser Verletzung hätte das Tier erst gar nicht befördert werden dürfen, es galt als "transportunfähig". Aus Tierschutzgründen musste das verletzte Tier daraufhin, auf Anordnung einer Amtstierärztin, von seinen Artgenossen abgesondert, in einer eigenen Box weiterbefördert werden. Weitere tierschutzrechtliche Verstöße schlugen hier zu Buche. Der Fahrer und auch das Viehhandelsunternehmen, wurden deshalb mit einem Bußgeld belegt.

Der letzte gestoppte Transport, ebenfalls ein Lastzug mit Schlachtschweinen, hatte seine zulässige Gesamtlänge deutlich überschritten. Da der Fahrer dieses Lastzuges aus Niedersachsen, die Länge vor Ort nicht regulieren konnte, wurde gegen den Halter ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet, weil dieser die Fahrt seiner Fahrzeuge trotz Überlänge angeordnet, bzw. zugelassen hatte. Die Weiterfahrt des Lastzuges wurde in diesem Fall aus Tierschutzgründen unter Auflagen jedoch gestattet.

Gerade auch wegen der Ergebnisse der durchgeführten Kontrollmaßnahmen, waren sich alle Teilnehmer von Polizei und Veterinärämtern einig in ihrer Einschätzung, dass solche Veranstaltungen und Schwerpunktkontrollen, im Sinne des Tierschutzes und der Verkehrssicherheit, künftig wiederholt werden sollten.+++


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