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- Symbolbild: Pixabay

MAIN-KINZIG-KREIS Tagung zur Obdachlosigkeit

"Keine soziale Schicht gegen eine andere ausspielen"

16.05.17 - Die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler hat bei einer Fachtagung des Kommunalen Centers für Arbeit und Soziales zum Thema Obdachlosenrecht dazu aufgerufen, dass beim Thema Wohnen und Unterbringung von Menschen "keine soziale Schicht gegen eine andere ausgespielt werden darf". Im Main-Kinzig-Forum sagte sie vor 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den kommunalen Verwaltungen, dass gerade beim Umgang mit wohnungslosen Menschen unter den Bürgerinnen und Bürgern eine Unsicherheit und auch eine Unwissenheit vorherrschten. "Der Blick des Staats auf Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit hat sich genauso gewandelt wie die Priorität für den Bau von preisgünstigen Wohnraum für weniger wohlhabende Menschen", erklärte Simmler. "Doch in beiden Bereichen muss auch weiterhin noch viel getan werden."

Die Veranstaltung im Main-Kinzig-Forum hatte die Kreisverwaltung ausgerichtet, um die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden bei diesem Thema zu vertiefen. Mit Rechtsanwalt und Stadtrechtsdirektor i.R. Karl-Heinz Ruder referierte ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet, der allein schon mit Blick auf die Fallzahlen in der Bundesrepublik die Bedeutung des Themas Obdachlosigkeit herausstellte. So habe die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe einen drastischen Anstieg der Wohnungslosigkeit in Deutschland ermittelt. Bereits 2014 waren rund 335.000 Menschen ohne Wohnung, was zu jener Zeit einen Anstieg von 18 Prozent binnen zweier Jahre bedeutete. Für den Zeitraum von 2015 bis 2018 wird von der BAG ein noch stärkerer Zuwachs auf 540.000 wohnungslose Menschen prognostiziert, also eine Steigerung um 60 Prozent.

„Wir müssen gerade Menschen mit niedrigen Einkommen eine Wohnung mitten in unseren ...Foto: Frank Walzer

"Es ist eine politische wie auch eine gesellschaftliche Aufgabe, keine soziale Schicht auszuschließen und Grundrechte zu garantieren", sagte Simmler. "Der Main-Kinzig-Kreis weiß um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, gerade in der Nähe zu Frankfurt. Der Kreis weiß auch um die zusätzliche Nachfrage nach Wohnungen durch geflüchtete Menschen. Deshalb soll unser Wohnbauförderprogramm genau auf diesem Feld Entlastung bringen. Wir müssen gerade Menschen mit niedrigen Einkommen eine Wohnung mitten in unseren Städten und Gemeinden ermöglichen."

Wenn jemand freiwillig seine bisherige Wohnung aufgibt, sei dies grundgesetzlich geschützt, machte Ruder in seinem anschließenden Vortrag deutlich. Bei den Fällen aber, in denen Menschen unfreiwillig dauerhaft wohnungslos sind, müssten die Ordnungsbehörden eingreifen. Die Behörden hätten dann die Verpflichtung, die Notsituation zu lindern.

Karl-Heinz Ruder stellte den Zuhörerinnen und Zuhörern anhand aktueller Gerichtsentscheidungen vor, welche grundgesetzlich gesicherten Hilfsansprüche Obdachlose besitzen und wie weit die Zuständigkeit der örtlichen Behörden reicht. So seien bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit für die vorübergehende Unterbringung, mit einer Notversorgung, die Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörden zuständig. Für eine Unterbringung auf Dauer wechsle die Zuständigkeit dann an den Kreis als Sozialhilfeträger.

Vorrang habe stets die Selbsthilfe des Obdachlosen, wiederholte Ruder an mehreren Stellen. Damit streifte er auch das Grundprinzip anderer Sozialhilfe-Bereiche, die selbstständige Alltagsbewältigung gegenüber dem behördlichen Eingriff vorzuziehen. So verhalte es sich auch bei der Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen mit Wohnsitz. Selbst wenn der Sozialhilfeträger Main-Kinzig-Kreis einer Person die Mietkosten erstatte, stehe diese Person formal immer noch in einem "normalen" Mietverhältnis, mit Rechten und Pflichten auf Seiten des Mieters wie auch des Vermieters. Das heißt etwa, dass die Pflicht nicht bei den Behörden liegt, die Pflege einer Wohnung oder die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren. Der Landkreis komme auch bei Zahlung von Mietkostenhilfen nicht in die Rolle einer Quasi-Hausverwaltung, an die Vermieter die ihnen obliegenden Pflichten abgeben könnten. +++


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