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- Symbolbild: Pixabay

FULDA Worauf beim Antrag zu achten ist

Mehr als jeder dritte Papa in Fulda nimmt Elternzeit - Höchste Quote in Hessen

27.06.17 - Insgesamt 772 Väter im Landkreis Fulda, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 40,4 Prozent. Somit nutzt mehr als jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. „Im Vergleich zu den anderen Kreisen in Hessen ist in Fulda der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, am größten. Durchschnittlich liegt die Väterbeteiligung in Hessen bei 32,5 Prozent“, verdeutlicht Sven Keiner von der IKK classic anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Fuldaer Vätern bei 2,7 Monaten.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro. Im Landkreis Fulda liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld der Väter bei 1.145 Euro, das der Mütter bei 728 Euro. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, sagt Sven Keiner. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.

Weitere Informationen und Beispiele rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. +++


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