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Dawit W., welcher am 7. Oktober einen damals 18-jährigen Somalier in den Hals gestochen und ihm Augen und Ohren verstümmelt hatte, muss für neuneinhalb Jahre Gefängnis. - Foto: picture alliance / Jörn Perske/dpa

SCHLÜCHTERN Urteil im "Augenstecher"-Prozess

Neuneinhalb Jahre Haft für Dawit W. - Grausame Verstümmelung

01.07.17 - Die Tat ist grausam und erinnert an einen Horrorfilm. Nun ist endlich das Urteil gefallen. Die 2. große Große Jugendkammer verurteile den Eritreer gestern wegen versuchten Totschlags sowie schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Deswegen muss Dawit W., welcher am Abend des 7. Oktobers vergangenen Jahres einen damals 18-jährigen Somalier in den Hals gestochen und ihm Augen und Ohren verstümmelt hatte, für neun Jahre und sechs Monate in Gefängnis. Der Pressesprecher des Landgerichts Hanau, Andreas Weiß, spricht von einem "juristisch spannenden Prozess."

"Ein klarers Motiv sei Zur Forderung nach Lebenslänglich, das Mordmerkmal der Grausamkeit sei – juristisch betrachtet – nicht haltbar. Das Verstümmeln sei „nicht zur Tötung geeignet“. Dawit habe damit erst nach den nicht-tödlichen Stichen in den Hals angefangen. Das Merkmal der Heimtücke wurde schon vorher fallengelassen. Der Geschädigte Somalier verlor fast vollständig seine Sehkraft und wird dauerhaft heftig entstellt sein.

Dawit W., gab vor 20 Jahre alt zu sein. Nach Röntgen des Schlüsselbeins und Zahnbefund ergab die Altersbestimmung, dass der Eritreer mindestens 26 Jahre alt sein soll. Demnach wurde das Erwachsenenstrafrecht angewandt. Ob Dawit W. die vollen neuneinhalb Jahre im Gefängnis sitzen wird, ist abzuwarten. Bei guter Führung könnte eine frühere Entlassung vorgenommen werden. +++


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