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Das Informationsbedürfnis der Bürger war auch in Oberelsbach sehr groß. Es wurde sachlich, durchaus auch kritisch, aber ergebnisoffenen diskutiert. - Foto: Marion Eckert

OBERELSBACH "Grundsätzliche Aufgeschlossenheit"

Bürger-Informationsversammlung zum neuen "Nationalpark Rhön"

04.07.17 - Auch in Oberelsbach war das Informationsbedürfnis der Bevölkerung zu einem möglichen Nationalpark Rhön sehr groß. Am Ende der Versammlung stellte Landrat Thomas Habermann eine „grundsätzliche Aufgeschlossenheit, doch noch kein Festlegen der Bürger“ fest.

Michael Geier, der Leiter der bayerischen Biosphärenreservatsverwaltung machte deutlich, dass ein Nationalpark in einem Biosphärenreservat im Grunde etwas ganz Selbstverständliches sei. „Ein Großteil der Biosphärenreservate haben in ihrem Kern einen Nationalpark. Das ist außerhalb Europas völlig normal.“ Aber auch auf nationaler Ebene sei dies nichts Ungewöhnliches. Er betonte: „Ein Nationalpark in einem Biosphärenreservat ist eine ganze normale Sache.“ Die Aufgaben von Nationalpark und Biosphärenreservat hätten eine große Schnittmenge, sei es bei Forschung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Schutzmaßnahmen.

„Ich sehe eine sehr gute Möglichkeit der Arbeitsteilung zwischen Nationalpark und Biosphärenreservat.“ Geier sprach über die Problematik, die Biosphärenreservate mit ihrem Bekanntheitsgrad haben. Sicher, das Biosphärenreservat Rhön stehe national und international nicht schlecht da, doch der Bekanntheitsgrad von Nationalparks sei um ein Vielfaches höher. „Unter Biosphärenreservat können sich viele nichts vorstellen.“ Von einem möglichen Nationalpark Rhön sei die Gebietskulisse des Marktes Oberelsbach nicht direkt betroffen. Eine Bürgerinformationsversammlung fand dennoch in der Marktgemeinde statt, da hier das Managementzentrum des Biosphärenreservates angesiedelt ist und es entscheidende Berührungspunkte gebe.

In der Diskussion meldete sich Linus Mahaleth zu Wort, dessen Waldstück direkt an das Gebiet des Staatswaldes anschließt. Er wollte wissen, in welchem Umfang er den Wald künftig noch nutzen könne und ob er auch weiterhin zugänglich sei, wenn die Zufahrt durch einen Nationalpark führe. Auch wolle er hören, ob er zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück verkaufen könne und wie es mit der Wildschadensregelung aussehe.

Dr. Oliver Konopik, der zu Beginn der Bürgerinformationsversammlung ausführliche Informationen rund um das Thema Nationalpark gab, versicherte, dass es sich beim Nationalpark ausschließlich um Staatswaldflächen handele. Private oder kommunale Flächen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer hin einbezogen. Ein außerhalb des Nationalparks liegendes Grundstück könne natürlich weiterhin bewirtschaftet werden, selbst wenn die Zufahrt nur über Nationalparkflächen möglich sei. „Es soll keine Verlierer geben“, so Dr. Konopik. Für den Nationalpark geltende Regeln gelten nicht für angrenzende Fläche, auch gebe es kein staatliches Vorkaufsrecht. Es gebe keinen Wertverlust der Grundstücke, weil sie nicht mehr erreichbar oder nicht mehr bewirtschaftbar seien.

Was die Wildschadensregelung wie auch die Borkenkäferproblematik angehe, müsse durch die Nationalparkverwaltung sicher gestellt werden, dass durch einen Nationalpark keine zusätzlichen Schäden hinzukommen. „Die Nationalparkverwaltung muss sicherstellen, dass aus dem Nationalpark kein Borkenkäfer raus kommt“, so Dr. Konopik. Als Beispiel führte er den Bayerischen Wald an, wo eine bis zu 800 Meter breite Pufferzone angelegt worden sei, in der sehr erfolgreich ein intensives Borkenkäfermanagement betrieben werden. In der Gebietskulisse eines möglichen Rhöner Nationalpark gebe es mit rund fünf Prozent Fichten einen vergleichsweise geringen Anteil an Borkenkäfer anfälligen Bäumen.

Nachdem er den Vortrag zum Nationalpark gehört hatte, wunderte sich Ansgar Lenhardt über die Negativ-Schlagzeilen und Demonstrationen gegen einen Nationalpark. „Ich habe noch keine wirklichen Nachteile gehört. Ich verstehe nicht, dass Bürger da so einen Aufstand machen. Wir profitieren doch davon“. Applaus gab es für Lenhardts Statement. Dr. Konopik versuchte es mit der Angst der Menschen zu erklären. „Es gibt Leute, die haben echte Angst. Diese Angst ist ernst zu nehmen. Mit Fachargumenten nimmt man ihnen die Angst nicht. Durch einen Nationalpark finden Veränderungen im Staatswald statt, die Veränderungen und das Ungewisse machen Angst.“ Nur durch das Aufbauen von Vertrauen, könne die Angst abgebaut werden. Die Konzeptphase biete hierzu die Chance.

Immer wieder halten sich Gerüchte hartnäckig, beispielsweise, dass ein Rhöner Nationalpark als Ausgleichsfläche für den Münchner Flughafen dienen könnte. „Das ist ein rechtlich nicht möglich“, betonte Dr. Konopik. Und trotz aller Aufklärung und Hinweise auf die Gesetzeslage gebe es Leute, die in Versammlungen waren und es ihm nicht glauben. Skeptisch äußerte sich Klaus Pörtner und verwies auf die bestehenden 3.500 Hektar Kernzonenfläche des Biosphärenreservates, die seiner Auffassung nach durchaus ausreichend seien. Er befürchtete Einschränkungen auch auf privaten und kommunalen Flächen, was Dr. Konopik mit dem Verweis auf die Staatsflächen für ausgeschlossen hielt. Die Frage nach der Entscheidungsfindung stellte Burkard Zimmer. Für Landrat Habermann keine leichte Thematik, da es kein formales Verfahren gebe. Letztlich werde es um ein Stimmungsbild gehen, wobei nicht unbedingt der Lautesten, auch die Mehrheit vertrete. (me) +++

 

 

 


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