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FULDA Dr. Erich Muth im Amt bestätigt

Job AG: Geschäftsjahr 2016 das erfolgreichste Jahr seit Gründung - Wahlen

07.07.17 - Nachdem die Amtsperiode des bisherigen Aufsichtsrats der JOB AG insgesamt und satzungsgemäß zum Ablauf der Hauptversammlung am 27. Juni 2017 endete, wurden die vom bisherigen Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagenen Personen Dr. Erich Muth, Petersberg, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Thomas Reuter, Lutry/CH, selbständiger HR-Berater und Prof. Dr. Karsten Hadwich, Basel/CH, Unternehmensberater und Professor für Dienstleistungsmarketing an der Universität Hohenheim einstimmig in den Aufsichtsrat der JOB AG gewählt.

In der im Anschluss an die Hauptversammlung satzungsgemäß stattgefundenen konstituierenden Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats wurde der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Erich Muth als Aufsichtsratsvorsitzender für eine weitere Amtsperiode bestätigt. Herr Thomas Reuter wurde zugleich zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden bestellt.

Das Geschäftsjahr 2016 war für die JOB AG Personaldienstleistungen AG das erfolgreichste Jahr seit Gründung im Jahr 2002. Die JOB AG Unternehmensgruppe war zum Ende des Geschäftsjahres 2016 mit 68 Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet flächendeckend präsent. Die Zahl der durchschnittlich intern beschäftigten Mitarbeiter betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 382, davon 49 Auszubildende. Die Zahl der Projekt- und Servicemitarbeiter lag bei durchschnittlich 5.965. Im Konzern erzielte die JOB AG einen Umsatz von 169,4 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2017 ist ein Umsatz von etwa 175 Millionen Euro geplant.

Die gesamte Branche und somit auch die JOB AG Personaldienstleistungen AG stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Die dynamischen Rahmenbedingungen im Umfeld der Branche, in Wirtschaft, in Gesellschaft und in der Politik sowie nicht zuletzt auch die Volatilität im Personalbedarf der Kunden, stellen zunehmend hohe Anforderung an das Management bezüglich der Erreichung der strategischen und operativen Unternehmensziele. Seit dem 1. April 2017 sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Deutschland eine Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate, sowie eine EqualPay-Behandlung nach bereits neun Monaten vor.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität sowie der im Jahr 2015 erfolgten strukturellen Neuausrichtung der JOB AG Personaldienstleistungen AG sehen sich Vorstand und Geschäftsführung zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen gut gerüstet. +++


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