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- Symbolbild: pixabay

REGION Verbraucherzentrale: Unerlaubte Werbung

Jeder Dritte bekam vom Arzt Nahrungsergänzungsmittel als Gratisprobe

20.07.17 - Jeder dritte Umfrageteilnehmer auf klartext-nahrungsergaenzung.de der Verbraucherzentralen hat von seinem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten, teilt die Verbraucherzentrale Fulda in einer Pressemitteilung mit. „Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden“, so Monika Bracht von der Beratungsstelle Fulda der Verbraucherzentrale Hessen.

"Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel durch kostenlose Abgabe ist grundsätzlich untersagt. Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen", ist sich die Verbraucherzentrale sicher.

25 Prozent der Umfrageteilnehmer hätten einmal eine Gratisprobe von Nahrungsergänzungsmitteln von ihrem Arzt erhalten, weitere zehn Prozent hätten sogar schon mehrmals kostenlose Probepackungen in der Sprechstunde erhalten. Rund die Hälfte dieser Patienten (17 Prozent) hätte das angebotene Nahrungsergänzungsmittel anschließend auch gekauft. „Offensichtlich verstehen Patienten die Gratisprobe häufig als ärztliche Empfehlung für den Kauf genau dieses Nahrungsergänzungsmittels“, so Wibke Franz.

Eine solche Kaufempfehlung vom Arzt könne bei Patienten zur Verwechslung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimitteln führen. Zumal die Verpackungen oft ähnlich aufgemacht und die Produkte wie Medikamente als Kapseln oder Pulver angeboten werden. Sie würden dann vergleichbare Erwartungen an Nahrungsergänzungsmittel knüpfen, die diese nicht erfüllen können und sollen. Denn Nahrungsergänzungsmittel hättensich gravierend von Arzneimitteln unterschieden: "Sie sind Lebensmittel, die lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Arzneimittel sind dagegen dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern und vorzubeugen und werden behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen."

„Vorsicht ist geboten, wenn der Arzt auf ein ganz bestimmtes Mittel drängt und nur dieses angeblich in Frage kommt“, warnt Franz. „Dann liegt ein gewerbliches Interesse des Arztes nahe.“ Betroffene Verbraucher können sich in solchen Fällen bei der Verbraucherzentrale beschweren oder sich direkt an die Ärztekammer ihres Bundeslandes wenden.
An der nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen vom 10.03.2017 bis 19.04.2017 beteiligten sich 435 Verbraucher. (pm) +++


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