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GELNHAUSEN Kommunen werden entlastet

Flüchtlingsunterbringung: Kreisausschuss beschließt Zuweisung von acht Millionen Euro

23.07.17 - Erst vor wenigen Tagen hatte Landrat Thorsten Stolz angekündigt, die Kommunen für ihren Einsatz im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und Integration finanziell zu entlasten. Nun hat der Kreissauschuss bereits eine anteilige Kostenerstattung für die Jahre 2015 und 2016 in Höhe von acht Millionen Euro beschlossen. Das Geld soll nach einem vereinbarten Verteilungsschlüssel im Herbst an alle Städte und Gemeinden ausgezahlt werden.

Die rückwirkende Unterstützung der Städte und Gemeinden für die geleistete Mammutaufgabe wird durch die weiterhin positive Entwicklung der Kreisfinanzen möglich. „Genau deshalb greifen wir jetzt noch einmal allen 29 Kommunen unter die Arme“, sagte Landrat Stolz.

Am Montag wurden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorab im Rahmen einer Dienstversammlung über die Details der Zuwendung informiert. Dabei verwies die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler noch einmal auf die „großartige Leistung der Kommunen in den vergangenen drei Jahren, um den vielen geflüchteten Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen“. Sie dankte den Bürgermeistern, Stadträten, Beigeordneten und Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die gute Zusammenarbeit in dieser Zeit.

Innerhalb von knapp zwei Jahren sei die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber von 2.200 auf fast 7.000 gestiegen. Damit standen Bund, Länder, Kreise und vor allem die Städte und Gemeinden vor einer gewaltigen Herausforderung. Dieser Verpflichtung sind alle betroffenen Bereiche engagiert nachgekommen, wobei die finanziellen Beziehungen der einzelnen Staatsebenen zum Teil bis heute nicht geregelt sind. Zudem sei ein unerwartetes privates und ehrenamtliches Engagement in den Kommunen entstanden, um den geflüchteten Menschen zu helfen.

„Es ist beispielhaft, wie hier im Rahmen der kommunalen Familie agiert und die Herausforderungen vor Ort aktiv angepackt wurden“, betonte auch Landrat Thorsten Stolz. Jede Stadt und Gemeinde habe im Rahmen ihrer Möglichkeiten den besten Weg gefunden, um dieses Aufgabe zu erfüllen. Dabei sind allerdings zum Teil erhebliche Kosten entstanden, die noch nicht durch Zuweisungen abgedeckt wurden.

Zwar wurden vom Kreis im Jahr 2015 bereits Bundesmittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro weiter geleitet und im Folgejahr noch einmal 1,2 Millionen Euro aus dem Landesausgleichsstock zur Verfügung gestellt, doch die kommunalen Defizite sind weiterhin hoch. „Auf unsere Abfrage wurden ungedeckte Kosten von rund 9,1 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 ausgewiesen“, berichtete der Landrat. Mit der angekündigten Zuwendung des Kreises werde nun ein Deckungsgrad von 88 Prozent erreicht. Das dürfte im Bundesland Hessen einzigartig sein.

Eine weitere Entlastung bietet die Anfang 2016 eingeführte Integrationspauschale mit einem Gesamtvolumen von ursprünglich über vier Millionen Euro im Jahr. „Diese Zahlungen sind mit zunehmender Anerkennung der Asylbewerber sukzessive zurückgegangen, obwohl der Aufwand weiterhin hoch ist“, erläuterte die Erste Kreisbeigeordnete. Daher habe der Kreisschuss auch hier eine grundsätzliche Änderung im Sinne der Kommunen beschlossen.

Für die Jahre 2017 bis einschließlich 2019 wird die Zahlung der Integrationspauschale nicht mehr an das Asylbewerberleistungsgesetz gebunden sein. Stattdessen wird ein Betrag von sechs Euro pro Einwohner für die weiterhin erforderliche Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge ausgezahlt. Insgesamt sind das etwa 2,47 Millionen Euro pro Jahr. „Diese Neuregelung gibt unseren Städten und Gemeinden in den kommenden drei Jahren Planungssicherheit“, sagte Susanne Simmler.

„In Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden setzen wir auf ein Höchstmaß an Transparenz und Gerechtigkeit“, sagte Landrat Stolz. Daher wurde für die Auszahlung der acht Millionen Euro ein zweiteiliges Prinzip vereinbart: Eine Hälfte wird entsprechend der Anzahl der jeweils zum 31. 12. 2016 aufgenommenen ausländischen Flüchtlinge verteilt. Die zweite Hälfte geht proportional an die Kommunen, die dann immer noch ein rechnerisches Defizit ausweisen. Auf diese Weise will der Kreisausschuss den jeweiligen örtlichen Unterschieden Rechnung tragen.

Die zusätzlichen Finanzmittel für die 29 Städte und Gemeinden sollen spätestens im Herbst ausgezahlt werden. „Diese bereits beschlossene Entlastung steht im direkten Zusammenhang mit der von mir angekündigten Ausrichtung der Haushalts- und Finanzpolitik des Main-Kinzig-Kreises, die den weiteren Schuldenabbau, die Stärkung der Infrastruktur sowie die Entlastung unserer Städte und Gemeinden vorsieht“, erklärte Landrat Thorsten Stolz abschließend. +++


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