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FULDA Noch kein Urteil

Prozessauftakt: Sind die Rinder verhungert oder am falschen Futter verendet?

26.07.17 - Das Verfahren gegen den 23-jährigen Landwirt aus Hosenfeld, in dessen Stall im Juni letzten Jahres fünf bereits stark verweste Bullen aufgefunden wurden, hat am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda begonnen. Die Anklage wirft dem jungen Mann vor, seine Pflichten als Nutztierhalter so vernachlässigt zu haben, dass die Tiere unter langanhaltendem Leiden zu Tode kamen. Bereits im Januar hatte das Kreisveterinäramt beanstandet, dass seine Rinder bei Schnee und Frost ungeschützt auf einer Weide in ihrem durch Fäkalien verunreinigten Futter gestanden hatten. In der Folge habe er einen Teil der Rinder verkauft, den Restbestand im Stall aber behalten. Über deren Tod hatte der Angeklagte vor Gericht eine ganz eigene Version, die sein Verteidiger zu erhärten versuchte.

Der Angeklagte verbirgt sich hinter seiner Jacke und sein Verteidiger heute vor dem ...Fotos: Julius Böhm

Richter Ulrich Jahn

An falschem Futter verendet?

Aus Geld- und Futtermangel habe er den Tieren zwei Jahre alte Silage gefüttert, die bereits stark verschimmelt gewesen sei. Die äußere Schicht habe er entfernt und mit dem Rest die Bullen gefüttert. Diese hätten auch gefressen und keinerlei Auffälligkeiten gezeigt, doch drei oder vier Tage später habe er allesamt tot im Stall gefunden. Offenbar seien sie an dem verschimmelten Futter eingegangen. Warum er die toten Bullen dann nicht entsorgt, sondern noch sechs bis sieben Wochen in seinem Stall habe verwesen lassen, konnte der Angeklagte nicht beantworten.

Zuvor hatte der 23-Jährige Richter Ulrich Jahn in knappen Worten über seine Familienverhältnisse und Lebensumstände Auskunft gegeben. Nach dem Tod seines alkoholkranken Vaters vor drei Jahren hatte er den Hof allein bewirtschaftetet. Seine aus Thailand stammende Mutter hatte sich getrennt und war weggezogen. Zwei angefangene Lehren als Dachdecker und Elektriker hatte er abgebrochen und auch mehrere Versuche, den Führerschein zu machen, blieben erfolglos. Er lebe von Ersparnissen und sei nicht krankenversichert, sagte er auf Nachfrage. Die Frage des Richters, warum er sich denn nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos melde und Unterstützung beanspruche, beantwortete der junge Mann mit "Kein Kommentar!" Sein Verteidiger führte dann für ihn aus, dass er keine Unterstützung bekäme, weil er über Grundbesitz verfüge. Er strebe dessen Verkauf an, wolle seine Mutter ausbezahlen, seine Schulden tilgen und irgendwo anders neu anfangen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung gaben der Tiergesundheitsaufseher Ludwig Stark und Kreisveterinärin Carina Urban ihre fachlichen Eindrücke vom Zustand der zunächst noch lebenden Tiere und dem der bereits stark verwesten Kadaver zu Protokoll. Beide schlossen die Angaben des Angeklagten, die Tiere seien an schlechtem Futter eingegangen, als unplausibel aus. Zwar habe man keine pathologische Untersuchung mehr veranlasst, weil die wegen des fortgeschrittenen Verwesungsgrades und Madenbefalls nicht mehr möglich gewesen sei, aber auch so sei die Abmagerung noch deutlich zu erkennen gewesen. Auch sei der Todeszeitpunkt der Tiere vermutlich unterschiedlich gewesen. "Ich halte es für ausgeschlossen, dass alle Tiere in einer Nacht durch die Fütterung mit der schimmelbefallenen Silage eingegangen sind", widersprach die Tiermedizinerin der Version des Angeklagten.

Das Verfahren gegen den 23-Jährigen wird am 8. August um 14 Uhr vor dem Amtsgericht fortgesetzt.+++


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