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Kontrollierter Kleinbus mit Anhänger und aufgeladenem Kleintransporter - Foto: Polizeipräsidium Osthessen

BAD HERSFELD Kleintransporter

Unerlaubte Personenbeförderung - Kontrollen der Autobahnpolizei

02.08.17 - Mit verstärkten Kontrollen und speziell ausgebildetem Personal bekämpft die Bad Hersfelder Autobahnpolizei aktuell die gewerbliche grenzüberschreitende Personenbeförderung in Kleintransportern. "Solche Kleinbusse", erklärt Polizeioberkommissar Michael Schenk, "dürfen zum gewerblichen Personentransport normalerweise allenfalls im nationalen Taxigewerbe eingesetzt werden. Inzwischen stellen wir dieses Transportmittel, überwiegend aus Osteuropa kommend, immer öfter auf unseren Straßen fest." Deren Betreiber haben, so vermutet der Oberkommissar, erkannt, dass sie durch Fahrten in die Großstädte Europas auf einfache Weise Geld verdienen können. Dazu werde den Fahrgästen in professionellen Internetauftritten eine seriöse Dienstleistung vorgegaukelt.

Die bereits seit 2009 im gesamten EU-Raum geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Fahrgästen und des Wettbewerbs umgehen die schwarzen Schafe der Branche, indem sie ihren Fahrgästen keine Tickets ausstellen. Im Fall einer Kontrolle sind die Fahrgäste außerdem angehalten, sich als Verwandte oder Freunde des Fahrers auszugeben, die einen "gemeinsamen Ausflug" unternehmen. Bei Kontrollen am vergangenen Mittwoch (26.07.) und am Dienstag
(01.08.) zogen Kontrollkräfte gleich mehrere dieser unerlaubten Personentransporte aus dem Verkehr.

Bemerkenswert war dabei ein Gespann, das den Polizistinnen und Polizisten am Dienstag aufgefallen war: Ein rumänischer Kleinbus, der äußerlich wie ein normaler Kleintransporter wirkte, entpuppte sich als Linienbus mit Fahrgästen, die aus den Niederlanden kommend in Richtung Rumänien unterwegs waren. Um den Profit der Tour noch zu steigern, hatte der Fahrer auch noch einen Anhänger mit einem VW-Bus beladen. Bei der Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Halter der Fahrzeugkombination über keinerlei Genehmigungen zur gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern besitzt. Auch hatte das Fahrzeug, obwohl aufgrund der zulässigen Gesamtmasse vorgeschrieben, kein Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenkzeiten des Fahrers eingebaut. Somit konnte der Mann seine Arbeits- und Ruhezeiten nicht nachweisen.

Die Streifenwagenbesatzung zeigte all diese Verstöße bei den zuständigen Verfolgungsbehörden an. Für die im Raum stehenden Ordnungswidrigkeiten sieht der Regelsatz eine Geldbuße in Höhe von mindestens 2.000 Euro vor. Damit hätte sich die Fahrt für den Fahrzeughalter sicherlich nicht mehr gelohnt. +++


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