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REGION Vorsicht beim Eierverzehr

Mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden wahrscheinlich auch in Hessen

03.08.17 - Der Skandal um mit Fipronil belastete Eier zieht weitere Kreise. Nun gibt es mehrere Hinweise, dass die aus den Niederlanden stammenden Eier auch nach Hessen geliefert worden sind. Dies bestätigte am Mittwochabend das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden.

Deshalb hat das Amt die Hessische Schnellwarnstelle beim Regierungspräsidium in Darmstadt und das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt am Nachmittag gebeten, unverzüglich alle lebensmittelrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die möglicherweise verseuchten Eier aus dem Verkehr zu nehmen. Aktuell werden alle Lieferketten überprüft, um in Erfahrung zu bringen, wohin in Hessen die besagten Eier geliefert wurden. In solchen Fällen werden auch alle Lebensmitteleinzelhändler informiert und angehalten, eventuell belastete Ware aus den Regalen zu räumen. Bereits gekaufte Eier können in den Lebensmittelläden zurückgegeben werden. Um jedes gesundheitliche Risiko zu vermeiden, rät das Hessische Umweltministerium nun dringend davon ab, diese Eier zu verzehren.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) über die betroffenen Chargen-Nummern informieren.

Es würde erste Hinweise darauf geben, dass das Fipronil unerlaubt einem zugelassenen Präparat zur Parasitenbekämpfung beigemischt wurde. Darüber sollen die Anwender des Mittels Dega-16 keine Kenntnis gehabt haben. Vor diesem Hintergrund wäre den betroffenen Legehennenhalter aktuell kein Vorwurf eines vorsätzlichen Verstoßes gegen geltendes Lebensmittelrecht zu machen, teilte das Umweltministerium mit. Die Ermittlungen seien aufgenommen worden.

Ob die möglicherweise gesundheitsschädlichen Eier auch nach Osthessen geliefert wurden, muss nun abgeklärt werden. 

Fipronil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Phenylpyrazole. Es ist ein Kontaktgift mit schneller und lang anhaltender Wirkung gegen Flöhe, Haarlinge, Läuse, Zecken, Raubmilben, Herbstgrasmilben und Räudemilben und wird bei Hunden und Katzen als Mittel zur Bekämpfung von Ektoparasiten eingesetzt. Fipronil darf nicht bei lebensmittelliefernden Tieren nicht angewendet werden.

Aus der Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) vom 30. Juli 2017 ist zu entnehmen, dass nach Expositionsmodellen eine Fipronilkonzentration von 0,72 mg/kg in Hühnereiern als maximale Konzentration angesehen werden, bei der für keine der untersuchten Verbrauchergruppen ein akutes gesundheitliches Risiko besteht, da die akute Referenzdosis (ARfD) nicht überschritten wird. Unter Berücksichtigung der von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (2006) abgeleiteten ARfD für Fipronil (0,009 mg/kg KG) ergibt die Abschätzung der akuten Exposition auf Basis europäischer Verzehrdaten für Hühnereier bei Kleinkindern (UK) eine Überschreitung der ARfD. Auf Basis dieser Datenlage ist eine akute gesundheitliche Gefährdung dieser Verbrauchergruppe durch belastete Hühnereier möglich. In höherer Konzentration kann Fipronil toxisch auf das Nervensystem wirken; dieses wurde in Tierversuchen  festgestellt.(mr) +++


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