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Steinaus Bürgermeister Malte Jörg Uffeln - Archivfoto: Hans-Hubertus Braune

STEINAU Massive Reform der Gewerbesteuer gefordert

Bürgermeister Uffeln: „2018 muss es einen finanziellen Aderlass geben“

15.08.17 - Nach Ansicht des Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln (parteilos) muss es im Haushalt 2018 in der Brüder-Grimm-Stadt einen finanziellen Aderlass geben. In einer Pressemitteilung von Montag ließ er verlauten: "Wie bei einer Blutspende, bei dem einem erwachsenen Menschen etwa zwischen 50 und 1000, heute meist maximal 500 ml Blut entnommen werden, müssen wir bei der Haushaltsplanung 2018 ff. alle Haushaltsstellen ,schröpfen und zur Ader lassen', um überhaupt in Zukunft nach dem Schutzschirm finanziell handlungsfähig zu bleiben. Wir bekommen noch schlechtere Zeiten!"

Der Steinauer Bürgermeister erinnerte daran, dass er bereits Anfang Juli klar gefordert hatte, dass bei den Bedarfsmeldungen zum Haushalt 2018 Maß zu halten sei und er insbesondere klar und deutlich gesagt habe, dass Wünsche zum Haushalt 2018 definitiv nicht aus einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen in 2017 finanziert werden können. Uffeln wörtlich: "Wir haben in 2016 konservativ 6,5 Millionen Gewerbesteuereinnahmen für 2017 geplant. Wenn wir in diesem Jahr in diesem Zielkorridor ankommen, müssen wir mehr als zufrieden sein. Ich persönlich rechne auf Grund der Tatsache, dass wir regelmässig im zweiten Halbjahr eines Jahres Abrechnungsbescheide auch früherer Jahre bekommen, für 2017 maximal mit einem Gewerbesteueraufkommen von 7 Millionen Euro."

Auch müsse damit gerechnet werden, dass die heimischen Betriebe auf Grund der guten Konjunktur in 2017, 2018 und 2019 weitere Investitionen für künftige Jahre tätigen - auch vorziehen - werden, die in den prognostischen konservativen Annahmen der Gewerbeerträge der Folgejahre eher dazu führen werden, dass die hoch volatilen Gewerbesteuererträge in den nächsten Jahren sinken werden. Uffeln: "Wer heute die bereits in 2017 eingenommene Gewerbesteuer schnell politisch opportun verteilt, der muss auch für die Zukunft klipp und klar sagen, wie er den Minderertrag der Gewerbesteuer in den nächsten - schlechteren - Jahren erwirtschaften will. Das bedeutet dann auch, dass wir über die Erhöhung von Steuern, Beiträgen und Gebühren und weitere Leistungskürzungen im Haushalt insbesondere bei den noch spärlich verbliebenen freiwilligen Leistungen nachdenken müssen. Wer Geld, das wir aktuell vom Main-Kinzig-Kreis rückerstattet bekommen, vorschnell verteilt, statt es zur Schuldentilgung und Ergebnisverbesserung zu verwenden, handelt in höchsten Maße fahrlässig und gefährdet das Gemeinwohl."

Erneut wiederholte der Steinauer Bürgermeister seine Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der Gewerbesteuer, konkret in § 4 (hebeberechtigte Gemeinde) und § 29 (Zerlegungsmaßstab) des Gewerbesteuergesetzes. Für Uffeln gelte klipp und klar der Grundsatz, dass die Gewerbesteuer am Ort der Betriebsstätte einer Firma auf der Grundlage der dort erzielten örtlichen Gewinne zu erheben sei. An der Gewerbeertragsquelle müsse der individuelle Gewerbebetriebsgewinn ermittelt werden. Daher sei zwingend das Zerlegungssystem des Gewerbesteuergesetzes zu reformieren, von einem arbeitnehmerbezogenen Zerlegungsmaßstab in - künftig - einen "indiviuellen Betriebsstättengewinnmaßstab". Uffeln wörtlich: „ Viele Bürgerinnen und Bürger können es nicht verstehen, dass gerade größere Konzerne eine gute, wohl florierende Betriebsstätte haben, aber der unternehmerische Gewinn dieser Betriebsstätte gerade nicht der maßgebliche Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer ist. Da muss sich was ändern und zwar schnell.“ +++


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