Archiv
Ärgerlich, wenn der Unfallverursacher einfach verschwindet - Symbolbild: Miriam Rommel

REGION 114 Fahrerfluchten pro Tag in Hessen

Warum Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist - Ausreden zählen nicht

18.08.17 - Es ist einfach ärgerlich: Nur kurz war man im Supermarkt einkaufen, man kommt auf den Parkplatz zum Auto zurück und dann das: Ein langer Kratzer ziert den Kotflügel des eigenen Pkw. Vom Verursacher fehlt natürlich jede Spur, nur ein wenig fremder Lack am eigenen Auto weist darauf hin, dass er überhaupt existiert. Egal, wie umsichtig man selbst geparkt hat oder wo man das Auto letztendlich abstellte – fast nirgends ist man von dem rüpelhaften Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gefeit.

41.744 Unfallfluchten gab es alleine im letzten Jahr in Hessen, das sind im Schnitt 114 Fälle pro Tag. Bei fast jedem dritten Unfall haben sich die Verursacher im Jahr 2016 einfach aus dem Staub gemacht. Groß ist also das Risiko, einmal selbst davon betroffen zu sein. Obwohl es sich in 95 Prozent der Fälle „nur“ um Blechschäden handelt, geschieht es immer wieder, dass Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer verletzen und unerlaubt davonfahren.

In Osthessen ist die Zahl der Verkehrsunfallfluchten in den letzten fünf Jahren relativ konstant geblieben. Gab es Ende 2016 beispielsweise einen Rückgang von vier Prozent zum Vorjahr, so stiegt die Anzahl der Unfallfluchten im ersten Halbjahr 2017 wieder um 5,6 Prozent auf insgesamt 1.128 Fälle.

So oder so: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer beispielsweise schwungvoll seine Autotür aufstößt, einem anderen Pkw dabei eine Delle ins Blech drückt und einfach abhaut, riskiert bis zu drei Jahre Haft, Geldstrafen, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommen auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten auf den Unfallverursacher zu. Selbst ein unter die Windschutzscheibe geklemmter Zettel mit seiner Adresse reicht nicht aus, um einer Strafe zu entkommen. Rund 20 Minuten sollte man auf den Halter des beschädigten Wagens warten, wenn dieser nicht auftaucht, die Polizei informieren. Falls der Unfall während der Fahrt geschieht, muss der Verursacher am Ort des Geschehens sofort anhalten. Die Fahrt zum nächsten Parkplatz gilt schon als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Fazit: Wer Fahrerflucht begeht, sollte sich vorher über die Konsequenzen bewusst sein, wenn er überführt wird. Ein „War ja nicht so schlimm“ ist keine Entschuldigung, schließlich möchte niemand Kratzer oder Dellen am eigenen Auto haben. Ebenso werden Erklärungsversuche, dass der Unfall nicht bemerkt worden sei, von den meisten Gerichten nicht akzeptiert. Es ist also immer ratsam, sich seiner Verantwortung zu stellen. (Miriam Rommel) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön