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REGION Verbrauerzentrale Hessen warnt

Neue Betrugsmasche: Falscher Gerichtsbeschluss mit Zahlungsbefehl

29.08.17 - Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen Kriminelle derzeit, vorwiegend ältere Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Seit mehreren Wochen fordern Unbekannte mit Briefen, die angeblich von Berliner Staatsanwälten und Gerichten stammen sollen, hohe Summen. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: Ruhe bewahren, auf keinen Fall bezahlen und das Schreiben ignorieren.

Von "Gartenfeld" aus Berlin, vertreten durch eine nicht namentlich genannte Anwältin von „ADENAUER CONSULTING“, werden derzeit Schreiben mit Geldforderungen verschickt. Auch viele Hessen wenden sich in diesen Tagen besorgt an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. So erhielt Ende Juli der Gießener Wolfgang K. den Brief einer angeblichen „Gerichtsvollziehererteilungsstelle“ eines nicht näher definierten Amtsgerichts mit einer Berliner Adresse. Darin enthalten war ein „Zahlungsbefehl“ über insgesamt 349,36 Euro. Ein Grund für die Zahlung wird nicht genannt. Dennoch wird gleich mit Pfändung und Kontosperrung gedroht, auch ein Überweisungsschein ist angefügt.

Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen rät: "Auf keinen Fall sofort das beiliegende Überweisungsformular ausfüllen und bezahlen." Die versandten Schreiben sollen bei Laien den Eindruck erwecken, dass es sich um einen offiziellen Gerichtsbeschluss mit Siegel handelt. Dabei gehört die angegebene IBAN zu einem spanischen Konto. „Betroffene sollten solche offensichtlichen Fälschungen am besten ignorieren“, erläutert Lassek. Wer solche Schreiben erhält, sollte möglichst mit Vertrauenspersonen die Echtheit des Schreibens überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich die Opfer dann an die Polizei wenden. Eine weitergehende Beratung ist in der Beratungsstelle Fulda, Karlstr. 2 der Verbraucherzentrale Hessen möglich. Hintergrundinformationen im Netz:
http://www.verbraucher.de/gefaelschte-haftbefehle-staatsanwaltschaft-berlin (pm) +++


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