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die Heringer Georg-August-Zinn-Schule - Foto: GAZ

HERINGEN (W.) Anonymer Kritiker

"Werbeveranstaltung" für kostenpflichtiges Nachhilfeportal?

06.09.17 - "Werden meine Kinder in der Schule unzulässiger Werbung ausgesetzt?", fragen sich manche Eltern, seit die einst sehr rigide Regelung des hessischen Schulgesetzes zugunsten von Sponsoring aufgeweicht wurde. Unsere Redaktion erreichte heute die Email eines vermeintlich besorgten Elternteils, der offenbar nicht damit einverstanden ist, dass am morgigen Mittwoch in der Aula der Heringer Georg-August-Zinn-Schule ein Verein "LVB Lernen e.V." einen Vortrag hält.

"Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Schulleitung. In diesem Vortrag wird gezielt für eine Internetplatform `Sofatutor` geworben. Die Gründungsmitglieder des Vereins und von Sofatutor sind nach Recherchen der Mainpost und des Westdeutschen Rundfunks identisch. Es wird dann für ein Abo geworben und es werden Rabattmarken verteilt. Die Masche ist über das Netz unter den Stichworten "Das Lernen lernen" zu recherchieren. Die Heringer Schulleitung und das Schulamt Bebra unternehmen nichts gegen die Veranstaltung, die vom Bayrischen Lehrerverband als "Bauernfängerei" bezeichnet wird. Stattdessen schaltet man das Gästebuch der Schule ab, löscht dort Einträge und ermöglicht die Durchführung einer offensichtlichen Werbeveranstaltung, obwohl dies laut hessischen Schulgesetz verboten ist", schreibt der Kritiker, der seinen Namen geheim hält. Begründung: "Wir möchten anonym bleiben, da unsere Kinder schon mehrfach Repressalien aufgrund von Kritik ausgesetzt waren." 

Der Schulleiter der betreffenden Heringer Schule, Michael Kapuschowski stellt auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS die Sachlage völlig anders dar. Bei der Veranstaltung am morgigen Mittwochabend handele es sich um eine Einladung des Elternbeirats und eine reine Informationsveranstaltung. Weder würde für ein bestimmtes Portal geworben, noch Gutscheine oder Rabattmarken verteilt. Es gehe inhaltlich um bestimmte Lernmethoden und -typen. Den Eltern bleibe es natürlich selbst überlassen, ob sie sich bei der Veranstaltung informieren wollten oder nicht. Kein Schüler werde mit Werbung in irgendeiner Form behelligt.

Auch der Sprecher des Kultusministeriums, Philipp Bender stellte auf Anfrage klar, dass Schüler laut hessischem Schulgesetz nicht mit Werbung in der Schule konfrontiert werden dürfen. Sponsoring dagegen sei möglich, wenn der Nutzen für die betroffene Schule größer ist als die Werbewirkung für das Unternehmen sei. Das im Mai geänderte Gesetz legt fest, dass Werbung für Produkte und Dienstleistungen unzulässig ist, die nichts mit der Schule zu tun haben. Ausgeschlossen werden müsse "eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht". Im Klartext: ein Unternehmen darf nicht für sich in der Schule werben. Welche Art von Sponsoring aber zulässig ist, darf die jeweilige Schulleitung seit der Gesetzesänderung selbst entscheiden. 

Im konkreten Fall hat sich der Schulleiter nach eigener Aussage im Vorfeld sowohl mit dem Kultusministerium als auch dem Staatlichen Schulamt kurzgeschlossen und die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung auch juristisch prüfen lassen. "Das ist alles einvernehmlich geklärt und wasserdicht."

Der hartnäckige Beschwerdeführer, der überall gegen die Veranstaltung Sturm laufe, habe gar keine Kinder an Schule, meint der Schulleiter. Aus welchem Interesse er dann so vehement gegen den Info-Abend des Elternbeirats sei, könne man nur spekulieren. Tatsache ist, dass das Geschäft mit der Nachhilfe boomt und für die Anbieter eine gewinnträchtige Einnahmequelle darstellt. Und der Konkurrenzkampf auf diesem umkämpften Markt ist hart. (Carla Ihle-Becker)+++


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