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REGION Bundesnetzagentur moniert:

"Berichterstattung über Stromtrasse über Dipperz kommt falsch rüber"

07.09.17 - Die lokale Berichterstattung der Fuldaer Zeitung über den angeblich schon beschlossenen oberirdisch verlaufenenStromtrassenverlauf über Dipperz " komme falsch rüber", sagt der Pressesprecher der Bundesnetzagentur Olaf Peter Eul heute auf Nachfrage von O|N. Tatsächlich sei der Sachverhalt ebenso komplex wie missverständlich. In dem kritisierten Bericht entstehe der falsche Eindruck, der Bundestag habe sich bereits auf eine bestimmte Trassenführung über Dipperz festgelegt. Das sei so nicht richtig. Die Entscheidung des Bundestages datiere bereits auf das Jahr 2013 und beziehe sich auf den notwendigen Ausbau der Stromübertragungsnetze, deren Verknüpfungspunkte und Trassenverläufe befänden sich derzeit aber noch im Konsultationsverfahren, das heißt, Einwände und Alternativen würden geprüft. 

"Die Aussage eingangs des heute zu diesem Thema erschienen Artikels ist missverständlich formuliert bzw. unzutreffend zitiert: Gesagt wurde, dass der Bundestag sich ja erst noch auf eine Alternative festlegen soll. Dafür schafft die Bundesnetzagentur mit der Alternativenprüfung im laufenden Netzentwicklungsplan die sachliche Grundlage. Richtig ist, dass die Bundesnetzagentur derzeit einen Bedarf entweder für P43 oder für P43mod sieht und somit Fulda in jedem Fall betroffen ist." Wie es aber von Dipperz aus weiter Richtung Süden gehe, sei noch völlig offen und es gebe hier keinerlei Vorfestlegung für die eine oder andere Variante. Im Übrigen könne die Bundesnetzagentur nur eine Empfehlung aussprechen, die schlussendliche Entscheidung liege beim Gesetzgeber.

Missverständlich sei auch die Formulierung des FZ-Artikels "Daher halte sie einen Neubau von zwei zusätzlichen Leitungen neben der vorhandenen Trasse für erforderlich" - zumal sie offen lasse, auf welche vorhandene Trasse sie sich beziehe.

"Unsere Bestätigung des Netzentwicklungsplans und gegebenenfalls die Empfehlung einer Variante planen wir derzeit für Ende Dezember. Darin einbezogen werden die Ergebnisse aus der jetzt laufenden Konsultation, in deren Rahmen noch weitere Alternativen eingebracht werden können."

Wann der neu gewählte Bundestag anschließend darüber entscheidet, ist derzeit offen. Eine schnelle gesetzgeberische Entscheidung wäre aus Sicht der Bundesnetzagentur sehr zu begrüßen, damit sich der Netzausbau an dieser Stelle nicht weiter verzögere. Schließlich sei die Ursprungsvariante von Mecklar nach Grafenrheinland schon im Jahr 2013 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.

Pressesprecher Eul betont abschließend, dass Bürger, Kommunen und Verbände noch bis zum 16. Oktober 2017 ihre Einwände und Vorschläge geltend machen könnten.+++


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