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Schwertransport durch Schlitz - die Polizei vorweg.... - Fotos: Hendrik Urbin

REGION „Schutzleute werden gezielt entlastet“

Absicherung von Schwertransporten in Hessen wird weitgehend privatisiert

09.09.17 - Die Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten (GST) wird in Hessen künftig von privaten Begleitunternehmen übernommen. Die Polizei wird weitgehend von dieser Aufgabe entbunden. „Wir wollen bei Schwertransporten künftig auf den Einsatz der Polizei möglichst verzichten, um unsere Schutzleute gezielt zu entlasten. Ich begrüße es daher sehr, dass das zuständige Bundesverkehrsministerium den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat. Gemeinsam mit dem Hessischen Verkehrsministerium ermöglichen wir nun Schwertransporte durch den Einsatz von Privatunternehmen begleiten zu lassen“, sagte Innenminister Peter Beuth.

In der Nacht aud Donnerstag sind die ersten zwei privat begleiteten Schwertransporte ohne besondere Vorkommnisse durch Hessen gefahren. Sie transportierten Materialien für die Baustelle des Windparks „Kuhbett“ in Bad Camberg. Sogenannte BF4-Fahrzeuge mit einer Wechselverkehrszeichenanlage ersetzten dabei die polizeilichen Begleitfahrzeuge.

Im Zeitraum von Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2016 wurden in Hessen 18.100 Transporte von durchschnittlich je zwei Beamten begleitet. Für eine Fahrt fiel dabei etwa eine Arbeitsstunde pro Polizist an. Die Gesamtkosten für den Einsatz der Polizei in Höhe von etwas mehr als 3,5 Millionen Euro wurden dabei den Transportunternehmen vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dennoch waren die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten während der Begleitfahrt gebunden. Um den Einsatz von Polizeikräften zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten zu reduzieren, wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bereits 2014 ein gemeinsamer „Runder Tisch GST“ eingerichtet. Dieses Gremium hat Möglichkeiten entwickelt, inwiefern sogenannte „Verwaltungshelfer“ bei diesen Transporten zum Einsatz kommen können und an der Entwicklung der entsprechenden Begleitfahrzeuge mitgewirkt.

„Die rückwärtige Absicherung von Großraum- und Schwertransporten durch private Begleitunternehmer hat sich seit langem bewährt. Damit die Polizei weiter entlastet werden kann, werden Verwaltungshelfer künftig auch vorweg fahren und dabei auf den Gegen- und Querverkehr einwirken dürfen“, so Innenminister Peter Beuth.

Die für eine alleinige Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer erforderliche Regelung wurde im Zuge der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geschaffen. Nun können GST grundsätzlich bei im Vornhinein planbaren und regelbaren Streckenabschnitten mit Standardsituationen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei erforderlich sind, von privaten Verwaltungshelfern begleitet werden. Hierfür können Begleitfahrzeuge mit einer nach vorne, nach hinten oder seitlich wirkenden Wechselverkehrszeichen-Anlage eingesetzt werden. Eine polizeiliche Begleitung oder polizeiliche Maßnahmen sind nur erforderlich, wenn der Einsatz dieser Begleitfahrzeuge nicht ausreicht oder bei sonstigen außergewöhnlichen oder schwierigen Straßen- oder Verkehrssituationen, die eine Ermessensentscheidung der Polizei vor Ort erfordert. +++

Die Absicherung nach hinten durch private Kräfte soll künftig auch vorne sein..... ...


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