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- Symbolfoto: picture alliance

HANAU Schwere Vorwürfe gegen heute 70-Jährige

Vierjährigen grausam erstickt? - Mutmaßliche Mörderin von 1988 jetzt angeklagt

21.09.17 - Ein fast 30 Jahre zurückliegender spektakulärer Fall um den gewaltsamen Tod eines vierjährigen Jungen ist erst jetzt zur Anklage gekommen. Wie die Staatsanwaltschaft Hanau heute in einer Pressemeldung mitteilt, wurde gegen eine 70 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen Mordes zum Nachteil eines 4-jährigen Jungen am 17.08.1988 in Hanau Anklage beim Landgericht-Schwurgericht Hanau erhoben.

Laut Oberstaatsanwalt Dominik Mies wird der Angeschuldigten vorgeworfen, an diesem Augusttag 1988 das Kind, das ihr von dessen Mutter in Obhut gegeben worden war, aus niedrigen Beweggründen grausam getötet zu haben, indem sie den in ein Badezimmer zum Mittagsschlaf gelegten und in einem Leinensack bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überließ, obwohl sie dessen Panik aufgrund seiner intensiven Schreie wahrgenommen hatte. In diesem Leinensack verstarb das Kind. Die Angeschuldigte bezeichnete das Kind in der sektenähnlichen Gemeinschaft, in der sie lebt(e) und deren "Anführerin" sie war (und ist) unter anderem als "Schwein" und "Reinkarnation Hitlers" und ging davon aus, dass er von "den Dunklen besessen" sei.

Auf Nachfrage bei Oberstaatsanwalt Mies hin, was diesen fast 30 Jahre zurückliegenden Fall jetzt wieder in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt hat, erklärte er, damals sei man nach diversen Untersuchungen davon ausgegangen, dass das Kind ohne Fremdverschulden an seinem eigenen Erbrochenen erstickt war. Doch 2015 hätten sich Zeugen gemeldet, die den vermutlich wahren Sachverhalt schilderten - wie er oben beschrieben ist. Warum sich diese offenbar bei dem Mord anwesenden Zeugen nicht früher bei der Polizei gemeldet haben, ist unklar. Offenbar gehört die 70-jährige Beschuldigte nach wie vor der sektenähnlichen Gemeinschaft in Hanau an, fungiert dort als Anführerin und bestreitet die gegen sie erhobenen Mordvorwürfe.

Oberstaatsanwalt Mies hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall langwierige und intensivste Ermittlungsarbeiten geleistet hätten, um die 70-Jährige wegen hinreichendem Tatverdacht anklagen zu können. Ein Verhandlungsbeginn steht laut Mies aber noch nicht fest. +++


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