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REGION Es wird teuer....

Hohe Geldstrafen für Rettungsgasse-Blockierer, Fahrverbot und Punkte....

24.09.17 - „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die Entscheidung des Bundesrates. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.

Vorbildlich - die Rettungsgasse garantiert schnelle Hilfe bei Unfällen... ...Foto: ADAC

Leider immer noch häufig zu sehen - doch für blockierer wird es künftig teuer ...Fotos: Stadtfeld / ON

„Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt werden, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden“, bewertet Ziebs. Er regt an, dass der Hinweis auf den Weg für Einsatzkräfte auch in Navigationsgeräten gegeben wird: „Wir haben im Bundesverkehrsministerium gefordert, dass eine entsprechende Meldung bei Stau eingeblendet werden soll.“


Hessens Innenminister Beuth: 
„Unmissverständliche Botschaft an Verkehrs-Rowdies“

Der Bundesrat stimmte am Freitag über Änderungen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ab, darunter auch höhere Bußgeldsätze für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden. Anlässlich der Sitzung der Länderkammer erklärte der Hessische Innenminister Peter Beuth: „Wer keine Rettungsgasse bildet, gefährdet Menschenleben und hindert unsere Einsatzkräfte daran, schnell zur Unfallstelle zu gelangen. Es gibt sogar immer wieder Autofahrer, die es fertigbringen, die Gasse für ein schnelleres Vorankommen im Stau zu missbrauchen. Diese Rücksichtslosigkeit wird jetzt so teuer, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer zweimal überlegt, ob ein paar Minuten Zeitersparnis ein Bußgeld von 200 Euro oder mehr wert ist. Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat die hessische Initiative aufgegriffen und sogar noch einmal verschärft hat. Wir senden damit eine unmissverständliche Botschaft an Verkehrs-Rowdies und das bundesweit.“

Künftig sollen folgende Regelsätze für das nicht vorschriftsmäßige Bilden einer Rettungsgasse gelten:
- 200 Euro für das Nichtbilden einer Gasse bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße,
- 240 Euro und ein Monat Fahrverbot bei Behinderung,
- 280 Euro und ein Monat Fahrverbot bei Gefährdung,
- 320 Euro und ein Monat Fahrverbot bei Sachbeschädigung.
Das Land Hessen hatte bereits im Juni 2017 eine deutliche Anhebung der Strafen gegenüber dem bisherigen Regelsatz von 20 Euro gefordert.

„Damit schnelle Hilfe auch ankommt, setzen wir neben Repression auch weiterhin auf Prävention. Mit unserer Rettungsgassen-Kampagne informieren wir gezielt und appellieren zugleich an die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, sagte der Minister. Die Kampagne startete im Sommer 2015. Hierfür wurden 50 Banner (9m x 0,85m) für Brückenbauwerke entlang den hessischen Autobahnen beschafft. Zudem klärt das Land in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband im Rahmen der Kampagne mit 250.000 Flyern sowie Plakaten an Autobahnrastanlagen und weiterem Infomaterial über die Notwendigkeit, im Stau eine Rettungsgasse zu bilden, auf.  +++


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