Archiv

20.09.12 - Region

MdL WIEGEL: „Waldgesetzdialog hat zu einvernehmlicher Lösung im Wald geführt“

Viele Menschen im Vogelsbergkreis interessieren sich für den Entwurf des neuen Hessischen Waldgesetzes, der einerseits wegen vorgesehener Einschränkungen für Mountainbiker kritisiert und andererseits von Naturschutzverbänden sowie Waldbesitzern gelobt wurde. CDU-Landtagsabgeordneter Kurt Wiegel (Lauterbach) zeigt sich nun zufrieden mit dem Dialog der beteiligten Gruppen und Verbände, der bei Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) stattfand.

„Mit den jetzt gefundenen gemeinsamen Leitlinien haben wir einen Rahmen der sicherstellt, dass alle Interessen ausgewogenen berücksichtigt wurden. So kann der Wald auch in Zukunft seine unterschiedlichen Aufgaben als Erholungsraum für die Bürger, als Umwelt- und Naturraum und als Wirtschaftsraum für die Eigentümer erfüllen, bewertet Wiegel die Ergebnisse des Dialogs.

“Die vielen unterschiedlichen Interessen im Wald konnten unter Führung der Landesregierung zusammengeführt und zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt werden. Damit ist die hitzige Debatte um das Betretungsrecht beendet und zu einem guten Ergebnis geführt“, erklärte der Vogelsberger Landtagsabgeordnete anlässlich der Ergebnisse des Runden Tisches zum Waldgesetz. In der Debatte um das allgemeine Betretungsrecht im Wald ging es insbesondere um die Frage, welche Wege im Wald mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Der Runde Tisch hat sich nun einvernehmlich und unter Zustimmung aller betroffenen Verbände auf Leitlinien für die künftige Ausgestaltung des Waldbetretungsrechts geeinigt, fasst Wiegel zusammen.

Beim Thema Radfahren im Wald wurde deutlich gemacht, dass im Prinzip auch in Zukunft der Wald für alle Besuchergruppen nutzbar sein solle und dass hierfür gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur notwendig sei. Man kam daher überein, dass Radfahren oder Reiten nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein soll, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann, erläutert der CDU-Politiker. Damit sollen vorhandene Nutzungskonflikte abgebaut und entschärft werden.

Hinsichtlich des Waldbetretungsrechtes für Gruppen wurde die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers verdeutlicht, wonach es auch zukünftig keine Einschränkungen für kleinere Gruppen im Wald geben soll. Veranstaltungen, die nach Art und Umfang zu einer Beeinträchtigung des Waldes führen können, bedürfen wie bisher aber weiterhin der Zustimmung des Eigentümers. Dies gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen. Hierzu sei eine klare Definition vorgesehen, die regelt, was eine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes ist, betont Kurt Wiegel. +++

Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön