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- Fotos: Feuerwehr Lauterbach

26.07.13 - REGION

Warnung vor WALDBRAND - Ministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat für den Zeitraum vom 26. bis 28. Juli 2013 die Waldbrandalarmstufe 1, die zweithöchste Warnstufe, für die Bereiche der Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen ausgerufen. Insbesondere das bevorstehende Wochenende mit erwarteten Temperaturen nahe 40° C und eine zunehmende Zahl von Waldbränden machten diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Zum Wochenwechsel wird mit gewittrigen Niederschlägen und einem Temperaturrückgang gerechnet, was zumindest eine vorübergehende Milderung der Waldbrandgefahr bedeuten würde.

Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und nimmt Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen auf. Angesichts des heißen Wochenendes unterstützt zusätzlich die Polizeifliegerstaffel des Landes Hessen die Kontrolle der gefährdeten Bereiche durch Überwachungsflüge.

Das Ministerium bittet daher alle Besucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.

Zum Hintergrund:

Der deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit. Die Gefährdungslage für das Auftreten von Waldbränden wird dabei in Deutschland seit 2012 nach dem WBI-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In die Berechnungen des Gefahrenindex fließen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.

Unter Zugrundelegung dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie weiterer Prognoseverfahren, der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ggf. eine der beiden Hessischen Waldbrandalarmstufen ausgelöst. Bereits im Vorfeld werden die betroffenen Dienststellen, der Landesbetrieb Hessen-Forst, und das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Innenministerium über die beabsichtige Maßnahme informiert. Während der Gefahrenphase besteht fortlaufend Kontakt.

Das Ausrufen der Waldbrandalarmstufe 1 bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen).

Darüber hinaus wird der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die lokale Presse sichergestellt. Die Alarmstufe 1 ist eine Vorstufe zur Alarmstufe 2. Bei Alarmstufe 2 herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet. +++

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