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ULRICHSTEIN

Urteile über Beitragserhebung: Bescheide über Abwasserbeiträge aufgehoben

25.10.13 - Die Stadt Ulrichstein hat zur Abdeckung investiver Maßnahmen im Bereich des Abwasssernetzes und der Wasserversorgung unter Berücksichtigung einer globalen Beitragskalkulation Vorausleistungen auf den Abwasser- und Wasserbeitrag erhoben. Die erste Rate wurde im Jahr 2009 angefordert. Seit dieser Zeit ist, wie bereits mehrfach berichtet, ein Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung anhängig. Bürgermeister Edwin Schneider teilt mit, dass nach mehreren Entscheidungen in Eilverfahren nun am 19. September 2013 vor dem Verwaltungsgericht Gießen die mündliche Verhandlung in Hauptsacheverfahren stattgefunden habe.

Dabei seiendie unterschiedlichen Auffassungen der Stadt Ulrichstein und der anwaltlichen Vertretung der Bürgerinitiative gegen die Erhebung von Abwasser- und Wasserbeiträgen Ulrichstein nochmals deutlich geworden. Der Magistrat der Stadt Ulrichstein habe sich zwischenzeitlich mit den vorliegenden Urteilen befasst und informiere auf diesem Wege über den aktuellen Sachstand: Bei der Erhebung der Vorausleistungen auf den Abwasserbeitrag hat das Verwaltungsgericht Gießen den Bescheid aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Grund für diese für die Stadt Ulrichstein negative Entscheidung ist insbesondere, dass nicht 50 Prozent des Leitungsnetzes im Bereich Abwasser ausgetauscht worden seien.

Nach Prüfung der Urteilsbegründung und in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand der Stadt Ulrichstein hat der Magistrat beschlossen, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Die vorgebrachten Entscheidungsgründe konnten in dieser Form nicht nachvollzogen werden und es soll daher eine abschließende Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof herbeigeführt werden.

Im Gegensatz dazu hat das Verwaltungsgericht Gießen die Erhebung der Vorausleistungen auf den Wasserbeitrag nicht beanstandet und somit der Stadt Ulrichstein die rechtmäßige Erhebung bestätigt. Lediglich hinsichtlich der den Einzelfall des Verfahrens betreffenden herangezogenen Fläche hat das Gericht eine andere Auffassung wie die Stadt Ulrichstein vertreten. Diesbezüglich soll nach Möglichkeit, lediglich in Bezug auf die heranziehbare Fläche, eine Klärung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof herbeigeführt werden. Nach Vorliegen der Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, die im Interesse aller Beteiligten möglichst zeitnah erhofft werden, werden sich die politischen Gremien der Stadt Ulrichstein weiter mit dieser Thematik beschäftigen müssen. (gr)+++


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