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DRESDEN Stellungnahme

Havariekommissariat zum Thema "Feuerwehr und Versicherer"

10.01.14 - Die Feuerwehr Kirchheim hat in einem Brief an das Hessische Innenministerium die Vorgehensweise verschiedener Versicherer in Bezug auf Widersprüche von Gebührenbescheiden der Kommunen nach Feuerwehreinsätzen auf Autobahnen angeprangert. nach Ansicht von Bürgermeister Manfred Koch verfolgen einige Versicherer das Ziel, die Rechnungen zu drücken. Die Versichrer setzen zur Überprüfung der Gebührenbescheide Havariekommissiarate ein. Auf Nachfrage von osthessen-news.de nahm am Freitag Dieter Leonhardt vom Havariekommissiariat Dresden Stellung zu den Vorwürfen. Die Redaktion von osthessen-news.de veröffentlicht die Stellungnahme im Wortlaut als Ergänzung zum Artikel "Böse Abzocke mit Lebensrettern? - Versicherungen zermürben Feuerwehren" (siehe auch "Mehr zum Thema"):

"Bei Schadenereignissen im Straßenverkehr gelangen üblicherweise häufig Feuerwehren zum Einsatz, wenn entsprechende Abforderungskriterien zu Grunde liegen bzw. im Rahmen der Brand- oder Unfallmeldungen in den Rettungsleitstellen entsprechende Meldungen eingehen. Diese Einsätze sind grundsätzlich kostenpflichtig, so dass die Kommunen auf der Grundlage ihrer erstellten Satzungen Gebühren erheben können. In der Regel werden dann diese Kosten vom Kfz. - Versicherer ausgeglichen. Damit hat er das Recht, neben der Plausibilität der Maßnahmen die Bescheide sowohl der Höhe als auch der Sache zu prüfen.

Um fach- und sachgerechte Ergebnisse erzielen zu können, erfolgt nicht selten (besonders bei relativ hohen Kostenforderungen im LKW - Schwerverkehr) die Einschaltung eines Rechnungsprüfers oder Sachverständigen der Branche. Hierzu zählen in vielen Regionen Havariekommissare, da sie vor allem bei schweren LKW - Unfällen ohnehin vor Ort tätig sind und die Abläufe der Ladungsbergungen mit anderen Einsatzkräften koordinieren bzw. begleiten.  Dass sich in der Vergangenheit die Höhe der Gebührenbescheide auffällig nach oben bewegte, führte letztlich zu immer mehr Aufmerksamkeit bei den Versicherern. Bei Nachprüfungen der Bescheide wurden häufig Widersprüche zwischen den Einsatzberichten der vor Ort tätigen Einsatzleiter der FW und den Abrechnungsstellen in den Städten oder Gemeinden  zum Nachteil der Schadenverursacher bzw. deren Versicherer festgestellt.

Einen Schwerpunkt bildeten u. a. überdimensionierte Fahrzeug- und Personalaufwendungen, obwohl sie nach einer gründlichen Lagebbeurteilung vor Ort hätten durchaus reduziert werden können.  Auf Grund der tagsüber dünnen personellen Besetzungen der Freiwilligen Feuerwehren werden gleichzeitig mehrere Ortswehren  alarmiert, um die anstehenden Aufgaben erfüllen zu können. Nachalarmierungen sind deshalb eher die Ausnahme. Bei gleichem Alarmstichwort gelangen jedoch während der Nachtstunden die gleichen Wehren mit mindestens der doppelten Anzahl von Personal und Technik zum Einsatz, auch wenn sie nach der Lagebeurteilung normalerweise nicht benötigt werden. Eine gestaffelte Rückführung wird aber nur in den seltesten Fällen veranlaßt. Weitere Unzulänglichkeiten wurden bei der Überprüfung der Satzungen festgestellt, indem die Berechnungsgrundlagen verfehlt angesetzt wurden.

Somit verdichtete sich der Verdacht, Feuerwehreinsätze werden als Puffer zum Ausgleich der komplizierten Haushaltsituation genutzt. Insofern bestand bzw. besteht auch noch heute die Notwendigkeit, nicht eindeutig beschriebene Einsatzabläufe nachträglich plausibel erläutern zu lassen. In Kooperation mit den Verantwortlichen der Feuerwehren war es dabei größtenteils möglich, Schwachstellen aufklären zu können und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Grundsätzlich sollte jedoch erkannt werden, dass die vorgenommenen Überprüfungen keine Diskriminierung der Einsatzbereitschaft oder des Leistungsvermögens der Kameraden der Feuerwehren bewirken sollen. Sie stellen auch keine Abwehrhaltung der Versicherungen dar. Vielmehr gebührt allen Einsatzkräften, die an der Schadenminderung nach einem Unfall tätig werden, Dank und Anerkennung. Ich gehe davon aus, dass Ihr Kommentar dies ebenfalls zu würdigen weiß. Über eine Kopie Ihrer Darlegungen würde ich mich freuen, da das aufgeworfene Thema kein hessisches Problem wiederspiegelt, sondern generell von Bedeutung ist." +++


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