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REGION Illegale Beschäftigung

RAZZIEN in 12 Kneipen: Zöllner verhaften Arbeiter

26.03.14 - Bei Kontrollen des Gastronomiegewerbes durch den Zoll in ganz Deutschland nahmen auch Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen am vergangenen Donnerstag- und Freitagabend Gaststätten, Restaurants und Imbisse in Nord-, Ost-  und Mittelhessen ins Visier. Dabei wurden zehn Personen festgenommen. Mehr als 60 Zollbedienstete inspizierten an den zwei Tagen 119 gastronomische Betriebe und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 478 Personen. Die Schwarzarbeitsfahnder wurden teilweise von Spezialisten für Dokumentenüberprüfungen, Polizisten, und Mitarbeitern der Ausländerbehörden und städtischen Gewerbeämtern begleitet.

Kontrollen am Standort Fulda

Auch 16 Fuldaer Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften bei der Aktion 23 Lokale in Fulda, im Landkreis Fulda sowie in Lauterbach, und Alsfeld. Dabei überprüften sie 98 Personen an ihren Arbeitsplätzen. Unterstützt wurden sie von zwei Urkundenprüfern der Fuldaer Polizei und einem Bediensteten der Ausländerbehörde Fulda. In einer Schlitzer Gaststätte nahmen die Kontrolleure einen Koch fest, der sich mit einem gefälschten Pass als Slowene ausgab, tatsächlich aber ein Serbe ohne Aufenthaltsgenehmigung war. Den Pass hatte er für einige Hundert Euro gekauft. Er wurde zunächst in Abschiebehaft genommen, dann aber wieder freigelassen. Er muss Deutschland bis Ende des Monats verlassen.

Eine rumänische Küchenhilfe versteckte sich im Keller einer Pizzeria, ebenfalls in Schlitz, weil sie nicht angemeldet war. Ihr Ausweis erschien den Dokumentenprüfern auffällig, so dass er zu einer eingehenden Urkundenprüfung mitgenommen wurde. In zwei Fuldaer Lokalen kam es ebenfalls zu Festnahmen. Der Inhaber einer Pizzeria hatte einen Albaner mit Verputzarbeiten im Keller beschäftigt. Der Mann besaß keine Aufenthaltspapiere. In einem italienischen Restaurant zapfte ein Albaner am Tresen Bier, als die Zöllner eintrafen. Mit falschen Namensangaben versuchte der Mann ohne Pass die Beamten in die Irre zu führen. Letztlich konnten sie seine Identität aber klären und feststellen, dass er keinen Aufenthaltstitel besaß.

Er war bereits im Kindesalter einmal aus Deutschland abgeschoben worden. Da sein Vater in Deutschland lebt, hat er nun einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt. Auch ein Kollege des Albaners, der einfach das Bild in einer italienischen Identitätskarte gegen das seine ausgetauscht hatte, versuchte so die Kontrolle zu bestehen. Für die Speziallisten der Polizei war es aber keine Herausforderung die Verfälschung des Ausweises zu erkennen. Er wurde zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Polizeiwache gebracht. Seine Identität ist aber bislang noch nicht geklärt. Gegen die Betreiber der Lokale wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet. Darüber hinaus hatten sechs Wirte gegen die Anmeldepflichten zur Sozialversicherung verstoßen.

„Viele Wirte melden ihr Service- und Küchenpersonal nicht  ordnungsgemäß zur Sozialversicherung an, um die Personalkosten niedrig zu halten. Das hat auch diese Schwerpunktprüfung in der Branche gezeigt", so Michael Bender Pressesprecher des Hauptzollamtes  Gießen. „Bei nahezu jedem vierten Betrieb haben wir Unregelmäßigkeiten festgestellt", so Bender. Darüber hinaus deckten die Zöllner auch etliche Verstöße gegen das Ausländerrecht auf.

Zehn ausländische Beschäftige hatten keine gültige Aufenthaltsgenehmigung und hielten sich illegal in Deutschland auf. Sie wurden vorläufig festgenommen und der Polizei oder den zuständigen Ausländerbehörden überstellt.Gegen die Inhaber der betreffenden Lokale leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ein. In mehreren Fällen wurden Ausweise von ausländischen Beschäftigten durch Speziallisten der Polizei als Fälschungen enttarnt. Weiterhin leitete das Hauptzollamt 10 Bußgeldverfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ein und verwarnte etliche Wirte und Lokalbesitzer, weil sie ihr Personal nicht auf die Mitführungspflicht des Personalausweises oder Passes hingewiesen hatten. Die gilt sowohl für Deutsche als auch für Ausländer in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen. +++


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