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Vertreter der drei Modellunternehmen tauschten sich gemeinsam mit dem Projektteam des Malteser Hilfsdienstes über Entlastungsangebote für pflegende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus - Foto: Stefanie Bode, Malteser Hilfsdienst

FULDA Modellprojekt "Malteser Service: Beruf und Pflege vereinbaren"

Entlastung für pflegende Mitarbeiter

01.04.14 - Vor kurzem trafen sich Vertreter der Sparkasse Fulda, des Herz-Jesu-Krankenhauses sowie der Steuerberatungsgesellschaft Dr. Gebhardt + Moritz zu einem Vernetzungsworkshop und Erfahrungsaustausch im Rahmen des Modellprojektes „Malteser Service: Beruf und Pflege vereinbaren". Gemeinsam mit der Projektleiterin des Malteser Projektes, Anja Remmert, dem Diözesangeschäftsführer der Malteser in Fulda, Thomas Peffermann, der Malteser Senioren – und Pflegeberaterin Inga Reith sowie Mitarbeitern des Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) tauschten sie sich über Möglichkeiten der Entlastung pflegender Mitarbeiter aus. Das Projekt, das vom Hessischen Sozialministerium gefördert wird, startete im April 2013.

Nachdem die wissenschaftlich begleitete Bedarfsanalyse in den Unternehmen abgeschlossen ist, lud der Malteser Hilfsdienst die Unternehmen ein, sich über bereits bestehende Entlastungsangebote auszutauschen und mögliche, neue Ideen gemeinsam zu diskutieren. „In allen drei Modellunternehmen gibt es bereits ganz wertvolle Erfahrungen und Anregungen um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer Pflegesituation zu unterstützen. Deshalb möchten wir mit dem Modellprojekt auch den Austausch und die Vernetzung von Unternehmen fördern, die sich mit diesem wichtigen Thema beschäftigen.", erklärt Projektleiterin Anja Remmert.

Neben bereits in einigen Unternehmen fest etablierten Maßnahmen, wie z.B. flexible Arbeitszeiten, wurden neue Unterstützungsangebote auf ihre Umsetzbarkeit in den Unternehmen diskutiert, so z.B. eine Informationsmappe für pflegende Angehörige, Seminare zum Umgang mit Stress, individuelle Unterstützung für pflegende Mitarbeiter bei Anträgen an die Pflegekassen, Terminen mit dem Medizinischen Dienst bis hin zur Beratung der Geschäftsleitung bei Fragen zu gesetzlichen Ansprüchen von pflegenden Mitarbeitern.+++


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