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Info-Veranstaltung Schafhalter - Unterhalt, was steht mir zu?

24.04.14 - Zweite Info-Veranstaltung der Schafhalter

LAUTERBACH. Der Schafhalterverein Vogelsberg lädt zu seiner zweiten Info Veranstaltung am 9. Mai 2014 in den Jägerhof nach 36341 Lauterbach-Maar ein. Beginn der Veranstaltung ist um 20 Uhr. Thema an diesen Abend ist:„CRYSTALYX - Mehr Leistung aus dem Grünfutter."

Es referiert Gerald Krabbe, Produktmanager der Firma Crystalyx-Münster. Im Anschluss zeigt der Schafhalterverein den Film „LIFE aus dem Schäferwagen", ein Film über das Life+ Projekt "Wetterauer Hutungen". Da es an diesen Abend auch wieder ein Essen gibt, wird um eine Anmeldung bis zum 5. Mai bei Hans Schmidt vom Jägerhof unter Tel. 06641-965651 gebeten. Mehr Infos bei Wolfgang Pschierer unter 01715075771. Alle Schäfer und Schafhalter sowie andere Interessierte sind herzlich eingeladen. (gr)


Unterhalt, was steht mir zu - was muss ich zahlen

LAUTERBACH. Wenn Eheleute oder Partner sich trennen haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte, über welche Stefanie Gröner, Fachanwältin für Familienrecht, am Dienstag, den 29. April, um 19.30 im „Posthotel Johannisberg", Bahnhofstr. 39, 36341 Lauterbach fachkundig Auskunft geben wird.

Ferner gibt die Expertin rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Dabei wird sie auch auf die aktuelle Gesetzesänderung zum nachehelichen Unterhalt und dessen Dauer sowie auf Abänderungsmöglichkeiten bestehender Unterhaltsverpflichtungen eingehen. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected] +++


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