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REGION Was bringt Energieeinsparverordnung?

Verbraucherzentrale: Änderungen für Privathaushalte

25.04.14 - Am 1. Mai 2014 tritt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Die Energiereferentin der Verbraucherzentrale Hessen, Dr. Elisabeth Benecke, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen.

„Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik", erläutert Benecke. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft.

Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche von Bedeutung:

• Aufwertung des Energieausweises ab 1.5.2014: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss dann der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert.
• Ausweitung der Pflicht zum Heizkesseltausch ab 1.1.2015: Standardheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Zum jetzigen Zeitpunkt betrifft dies also Kessel, die vor 1985 eingebaut wurden. Für Eigenheime gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach 2002 gemietet oder gekauft wurde. Sinnvoll kann der Tausch aber dennoch sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.
• Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1.1.2016: Der Wert für den zulässigen Jahres-Primärenergieverbrauch für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft – um durchschnittlich 20 Prozent – werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen, hier gelten weiterhin die Anforderungen der EnEV 2009.

„In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen", empfiehlt Benecke. „Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt."

Bei allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

• Energie-Einsparberatung in allen Beratungsstellen und über 40 Energiestützpunkten: Termine und Informationen über den nächstgelegenen Energieberatungsstützpunkt am hessenweiten Servicetelefon oder über das Internet: www.verbraucher.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
• Die Energie-Checks für Mieter, Eigentümer und Besitzer von Brennwert-Heizungen bieten einen fundierten Überblick über den eigenen Energieverbrauch und mögliche Sparpotenziale. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) finden ein bis zwei Vor-Ort-Termine statt. Je nach Check belaufen sich die Kosten auf 10 bis maximal 45 Euro.
• Energieberatung – telefonisch und online: Mieter und private Hauseigentümer haben die Möglichkeit, über die bundesweit geschaltete Rufnummer 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) direkt den Draht zur anbieterunabhängigen Energieberatung zu nutzen: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Ebenfalls kostenlos ist die schriftliche Kurzberatung durch Einloggen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Nach Erhalt einer Bestätigungsmail wird der Zugang zum Online-Beratungsdialog freigeschaltet.
• Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 Euro aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. +++


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