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FULDA Urteil im Fall "Nutella-Bande"

Langjährige Haftstrafen für Lkw-Diebe

25.04.14 - Es geht um viel mehr als "nur" Nutella. Im Prozess um die mutmaßliche Diebesbande, der seit dem 20.März 2014 läuft, wird am heutigen Freitag ein Urteil erwartet. Zunächst hielten Staatsanwalt Andreas Hellmich und die Verteidiger der fünf Angeklagten Eugen H. und die Ehepaare Eugen und Nelli S. sowie Alexander und Anna S. ihre Plädoyers. Nach den Geständnissen der Angeklagten hatte sich das Verfahren nicht - wie zuvor veranschlagt - bis Ende Juni hingezogen, sondern konnte auf vier Verhandlungstage gekürzt werden.

Über 2.000 Gläser Brotaufstrich machten die fünf Angeklagten bundesweit bekannt. Als „Nutella-Bande" wurden sie in den Medien bezeichnet, als die Polizei 70 Tonnen Diebesgut sicherstellte – darunter Paletten mit der Schokocreme. Zu dem wilden Sammelsurium gehören etwa 2.200 Paar Schuhe, fünf Tonnen Nutella, Jägermeister im Wert von 6.000 Euro, Gartengeräte und Fahrräder. Am 20. März hat der Prozess gegen die fünf Angeklagten vor dem Fuldaer Landgericht begonnen. Am Freitagnachmittag folgte nun das Urteil der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts:

Urteil:

Eugen H.: 6 Jahre 6 Monate
Ihm legte die Kammer versuchte, besonders schwere Erpressung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Verstöße gegen Betäubungsmittel- und (Kriegs-)Waffengesetz zur Last.

Eugen S.: 5 Jahre 3 Monate
Alexander S.: 3 Jahre 9 Monate
Die Kammer legte ihnen Diebstahl in 26 Fällen, davon 1 Versuch, zur Last.

Anna S.: 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, 1.500 Euro Geldstrafe
Nelli S.: 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt, 1.000 Euro Geldstrafe
Die Kammer legte ihnen gewerbsmäßige Hehlerei zur Last.

Richter Josef Richter nannte diesen Fall eine „in Osthessen einmalige Diebstahlserie", bei denen „Entdeckungen, die alles Bisherige sprengten", gemacht wurden. Es sei eine „Herkulesaufgabe für die Polizei" gewesen, die einen riesigen Personal- und Zeitaufwand mit der Zuordnung der vielen Tonnen Waren gehabt hätten. Eine Polizeikontrolle und darauf folgende Observierungen samt GPS-Überwachung hätten die Ermittler der Sonderkommission „Plane" dann auf die Spur der Verurteilten gebracht.


Plädoyer Staatsanwalt Andreas Hellmich

Hellmich forderte in seinem Plädoyer für den Angeklagten Eugen H. das höchste Strafmaß: Neben den gewerbsmäßigen Diebstählen seien Waffendelikte, Betäubungsmittel und versuchte räuberische Erpressung mit sechs Jahren und neun Monaten Haft zu bestrafen. Die Brüder Eugen und Alexander H. haben aus Sicht der Staatsanwaltschaft 26 Mal gewerbsmäßigem Betrug und zahlreiche Diebstähle begangen, daher forderte er für Eugen S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten und für Alexander S. drei Jahre und neun Monate.

In den Verkaufstätigkeiten der Ehefrauen Anna und Nelli S. sah Hellmich den Tatbestand der Hehlerei erfüllt. Für Anna S. forderte er ein Jahr auf Bewährung in Verbindung mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro, für die jüngere Nelli S. neun Monate und 1.000 Euro Strafe – für beide sei die Strafe auf Bewährung auszusetzen.


Plädoyers der Verteidiger

„Ohne die Geständnisse wären wir in diesem Jahr nicht mehr fertig geworden," leitete Verteidiger Ulrich Endres das Plädoyer für seinen Mandanten Eugen H. ein. Gemäß der vorigen Absprache mit der Staatsanwaltschaft fordere er eine Haftstrafe von nicht mehr als sechs Jahren und beantragte, den Haftbefehl aufzuheben. Er sehe im Fall der versuchten räuberischen Erpressung des Zeugen H. lediglich eine Nötigung, wenn auch mit „körperlicher Züchtigung". Auch das bei seinem Mandanten sichergestellte Rauschgift sei nicht für den Verkauf bestimmt gewesen, sondern für den Eigengebrauch.

Verteidiger Hans J. Hauschild sprach sich dafür aus, die Kriegstraumata seines Mandanten und daraus folgende seelische Belastung zu berücksichtigen. Zusätzliche sprachliche Hürden hätten Eugen S. nie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen lassen. „Die Schäden, die tatsächlich eingetreten sind, sind minimal," führte Hausschild aus und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren. Artak Gaspar, Verteidiger von Alexander S., bezeichnete seinen Mandanten als „Musterbeispiel der Integration". Der Kraftfahrer sei stets seinem Beruf nachgegangen, bis er seine Arbeitsstelle wegen einer Rückenverletzung verloren habe. Die Taten habe sein Mandant während seiner Krankheit begangen, seit einer neuen Anstellung folge er wieder dem legalen Weg. Gaspar sprach sich für eine Strafe von drei Jahren aus.

Die Verteidiger der Ehefrauen forderten neun Monate auf Bewährung und 1.500 Euro für Anna S. sowie 6 Monate auf Bewährung für Nelli S. Deren Verteidiger Rudolf Karras führte an, dass seine Mandantin nicht aus Eigennutz die Waren im Internet zum Verkauf angeboten habe. Erst später sei ihr aufgegangen, dass ihr Mann die Ware wohl nicht auf legalem Wege erlangt habe. Er sah in ihren Handlungen eine Beihilfe zur Hehlerei. (am)+++

Fotos: Julius Böhm


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