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Von links: Staatsanwältin Christina Dern, Psychologischer Gutachten Dr. Rainer Hoffmann, Anwalt Fritz Kramer und Opfer Abdulla C. -

FULDA Neue Zeugen

Entlastung wird Belastung: Messerstecher-Prozess findet kein Ende

29.04.14 - Erneut kam es zu einer unerwarteten Wendung im Prozess um eine gewalttätige Auseinandersetzung in einer Fuldaer Diskothek im Herbst 2013. Fakt ist: das 22-jährige Opfer Abdulla C. hatte versucht, einen Streit zwischen dem Angeklagten Celal G. und mehreren anderen Personen zu schlichten und war dabei mit einem Küchenmesser stark verletzt worden.

Wie bereits vergangene Woche, wurde heute allgemein das Urteil erwartet. Erneut traten jedoch wenige Minuten vor Sitzungsbeginn neue, potentielle Entlastungszeugen auf den Plan. Wie Richter Josef Richter zu Beginn der heutigen Verhandlung bekanntgab, habe er am heutigen Morgen ein Fax erhalten: zwei Auslandszeugen aus der Türkei möchten sich überraschend zum Tathergang äußern. Diese hätten aus dem Internet erfahren, dass der Angeklagte in Untersuchungshaft befinde und seien der Ansicht, dass der gesamte Tathergang sich anders zugetragen habe, als vor Gericht dargestellt.

Auf Seiten der Anklage löste diese Ankündigung erhebliche Zweifel aus. „Wieder unternimmt die Verteidigung da einen Versuch, das Verfahren zu verzögern", lautete die Einschätzung von Nebenklägeranwalt Fritz Kramer. Kurz vor der Urteilsverkündung würde hier ein bisher völlig unbekannter Zeuge präsentiert. Er äußerte Verständnis für das Vorgehen des Gerichts, doch für ihn rieche dies nach Prozessverschleppung. Staatsanwältin Christina Dern äußerte zudem ihre Bedenken, dass möglicherweise aus dem Umfeld des Angeklagten Kontakt zu den neuen Zeugen aufgenommen wurde mit der Zielrichtung, den Prozess zu verzögern.

Auch zwischen Opfer und Angeklagtem sorgte die erneute Wendung wieder für Spannungen, denen sie im Verhandlungssaal lautstark Luft machten. Nach kurzer Beratung dann die Entscheidung der ersten Strafkammer: Man werde die türkischen Zeugen vorladen und hören, ebenso werde an einem späteren Termin eine einheimische Zeugin gehört, die ebenfalls den Vorfall beobachtet haben will. Die Entscheidung, nun noch einmal so ausführlich in die Beweisaufnahme einzutreten, begründete Richter Richter wie folgt: In Schwurgerichtsverfahren sei die Aufklärungspflicht ein besonders hohes Gut. Zudem seien dies die ersten Entlastungszeugen für den Angeklagten und angesichts der erheblichen möglichen Konsequenzen sei dem erneuten Beweisantrag der Verteidigung stattzugeben.


Neue Zeugen bringen keine Klarheit

Gemäß Antrag wurde heute Morgen der in der letzten Sitzung benannte Entlastungszeuge, eine Sicherheitskraft der Diskothek gehört. Am Tatabend sei dieser dort als Sicherheitskraft tätig gewesen. Der Zeuge sagte aus, von einem aufgebrachten Gast zu Hilfe gerufen worden zu sein. In der Diskothek werde „rumgestochen". Daraufhin sei er mit Kollegen in die Diskothek gestürmt, habe jedoch auf der Tanzfläche keine Auseinandersetzung vorfinden können. In der V.I.P.-Lounge, der er dann aufgesucht habe, habe er den Angeklagten mit blutigem Gesicht und scheinbar alkoholisiert angetroffen. Im Folgenden sei er mit Celal G. in einen Lagerraum gegangen, habe ihn unter dessen Einwilligung nach Waffen abgesucht und ihn gefragt, was passiert sei.

Laut Beweisantrag soll zudem Videomaterial einer oder mehrerer Überwachungskameras vorliegen. Der Zeuge erklärte dazu zwar, dass es Kameras gebe, was diese jedoch aufzeichneten und ob es von dem Vorfall Aufzeichnungen gebe, wisse er nicht. Noch verwirrender stellte sich die Sachlage dar, als ein weiterer Zeuge gehört wurde. Achmed Ü., der den Türsteher als Entlastungszeugen angefragt hatte, will vom Geschäftsführer der Diskothek erfahren haben, dass Videomaterial existiere, das die Polizei noch am Tatabend mitgenommen habe. So scheint das Kapitel zum Videomaterial ebenfalls noch nicht geschlossen. Weitere acht Verhandlungstermine wurden vorsorglich anberaumt, die beiden Zeugen aus der Türkei sollen nun zu einem der kommenden Termine geladen werden. Am 17. Mai wird der Prozess fortgesetzt. (Sabrina Ilona Teufel)+++

Anwalt Fritz Kramer und sein Mandant Abdulla C.

Angeklagter Celal G. mit seinem Verteidiger Thomas Gaul

Die erste große Strafkammer


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