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Das Ensemble aller Produktionen am Dienstagabend nach der "Wanderhure" - Foto: Privat

BAD HERSFELD Das Ensemble reagiert

Schauspieler fordern Bürgerentscheid - Stadt: "rechtlich nicht zulässig"

30.07.14 - Eines haben die Schauspieler der Bad Hersfelder Festspiele schon zu Probenbeginn in diesem Jahr deutlich gemacht: "Wir stehen ausnahmslos hinter Intendant Holk Freytag." Mit dem Lied "Die Gedanken sind frei" hat das Ensemble sich auf künstlerische Art und Weise für die hohe Qualität der Festspiele und gegen Erbsenzählerei in der Kunst positioniert. Auch nach dem viel zitierten Paukenschlag am Montagabend sehen die Schauspieler nicht tatenlos zu, was rund um die Bad Hersfelder Stiftsruine passiert, sondern fordern einen Bürgerentscheid. Das Ensemble hat seine Stellungnahme erstmals am Dienstag nach der Vorstellung von "Anne Frank" und "Die Wanderhure" dem Publikum vorgetragen. "Bis zum Ende der Festspiele wird nach jeder Vorstellung ein Mitglied des Ensembles diese Stellungnahme an das jeweilige Publikum richten", schreiben die Darsteller an die Presse. Die Stellungnahme veröffentlichen wir hier IM WORTLAUT (ba):

"Wie Sie sicherlich als Bad Hersfelder Bürgerinnen und Bürger, als auch von auswärts Angereiste den Medien entnommen haben werden, ist die von Ihnen durch Anwesenheit und Applaus gewürdigte, erfolgreiche vierjährige Arbeit des Intendanten Holk Freytag mit der gestrigen fristlosen Kündigung durch den Magistrat der Stadt Bad Hersfeld vorzeitig beendet. Aber wenn Ihnen die Hersfelder Festspiele mit ihren Mitarbeitern vor, hinter und auf der Bühne weiterhin am Herzen liegen, gäbe es tatsächlich nur noch für SIE die Möglichkeit, die Entscheidung der fristlosen Kündigung rückgängig zu machen: Laut der Hessischen Gemeindeordnung haben die Bürger der Stadt Bad Hersfeld die Möglichkeit, durch ein Bürgerbegehren, bzw. einen Bürgerentscheid die Rücknahme der fristlosen Kündigung des Intendanten Holk Freytag einzufordern. (§8b HGO)

Nötig hierzu wären innerhalb der Frist von 8 Wochen ca. 2300 Unterschriften der Bad Hersfelder Bürger, einzureichen beim Bürgermeisteramt der Stadt. Ab morgen werden wir Sie über die lokale Presse und das Internet über eine entsprechende Kontaktadresse unterrichten.

Für alle auswärtigen Zuschauer besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich in dieser Sache an das Bürgermeisteramt zu wenden: [email protected] Wir Alle, die Mitarbeiter aller Abteilungen der Bad Hersfelder Festspiele, stehen hinter dieser herzlichen Bitte an Sie und damit wie ein Mann – oder eine Frau – hinter unserem sehr geschätzten Intendanten Holk Freytag.

Das Ensemble der Festspiele"

An welche Adresse die Bürger sich wenden können, um ihre Unterschriften abzugeben, wird noch heute an dieser Stelle veröffentlicht.

Prompt hat die Stadt am Mittwochmorgen reagiert, wobei Fehling schreibt, "ein Bürgerbegehren ist in dieser Frage rechtlich gar nicht zulässig!". Die Pressemitteilung IM WORTLAUT:

"Am 29. Juli wurde bei den Bad Hersfelder Festspielen eine Aufführung von „Die Wanderhure“ gezeigt. Zum Schluss der Vorstellung kam es zu einer Solidaritätsbekundung für den Intendanten Holk Freytag. Das Publikum wurde von den Schauspielern aufgerufen, über ein Bürgerbegehren die vom Magistrat entschiedene Trennung von Intendant Freytag rückgängig zu machen.

Nun äußert sich Bürgermeister Thomas Fehling zu dem speziellen Vorgang:

„Die Idee klingt im ersten Moment gut und ist aus einer ersten Verärgerung und Solidarität der Schauspieler heraus nachvollziehbar. Allerdings - ein Bürgerbegehren ist in dieser Frage rechtlich gar nicht zulässig!

Ohne ins Detail zu gehen: Rechtsverhältnisse von Gemeindebediensteten (und darum handelt es sich auch bei einem Intendantenvertrag) sind u.a. davon ausdrücklich ausgenommen, da ansonsten eine Stadtverwaltung bei Einzelfragen für Wochen und Monate handlungsunfähig gemacht würde. Es ist verständlich, dass man seitens der Schauspieler den oft bewunderten Ensemble-Geist der Bad Hersfelder Festspiele mobilisiert, sich mittelfristig vielleicht auch um Engagements sorgt, weil zukünftig neue künstlerische Entscheider kommen.

Nicht gerechtfertigt ist es, für diese persönliche Interessensbekundung die Aufführungen der Festspiele zu nutzen. Abgesehen davon, dass dies arbeitsrechtlich nicht erlaubt ist, gibt es durchaus viele Festspielgäste, die einen schönen Abend genießen und nicht politisch einseitig angesprochen werden wollen. Die gemischten Reaktionen des Publikums gestern Abend haben das gezeigt. Derartige Aktionen müssen vom Intendanten genehmigt sein – wenn er denn davon überhaupt wusste. Er ist Hausherr der Stiftsruine. Ähnliche Aktivitäten gegen den Arbeitgeber, die Stadt Bad Hersfeld, dürften zumindest zukünftig nicht stattfinden.

Ich würde mir wünschen, dass die Schauspieler, welche das Thema Freiheit und Demokratie immer wieder auf der Bühne in künstlerisch beeindruckender, großartiger Weise „hochgehalten“ haben, eine Mehrheitsentscheidung durch ein gewähltes Gremium akzeptieren und damit professionell umgingen.“ so Fehling abschließend." +++


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