Die Vorteile der digitalen Buchführung



Steuerkanzlei Priller & Partner unterstützt Unternehmen bei Umsetzung der GoBD

Fulda, 25.Oktober 2016.
Viele Unternehmen widmen sich derzeit ihrem Jahresabschluss 2015 und werden erstmals mit den neuen GoBD konfrontiert. Für Mandanten der Kanzlei Priller & Partner kein Problem: Sie profitieren von der jahrelangen Erfahrung der Steuerprofis mit der GoBD-gerechten digitalen Finanzbuchführung.

Von der Öffentlichkeit zuerst wenig beachtet, sind am 1. Januar 2015 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – in Kraft getreten. Sie regeln, was in der modernen Geschäftswelt längst selbstverständlich ist: das papierlose Führen von Buchhaltungsaufzeichnungen, den elektronischen Austausch von Unterlagen sowie die digitale Dokumentation relevanter Geschäftsvorfälle.

Betroffen von den neuen Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmer, also auch Einnahmenüberschussrechner wie Kleinstunternehmen und Freiberufler. Zudem beziehen sich die GoBD nicht nur auf die Kernsysteme der Finanzbuchführung, sondern auch auf Vor- und Nebensysteme wie die Warenwirtschaft, Lohnabrechnung oder Zeiterfassung. „Bei quasi allen Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Und in der Regel ist die gesamte Unternehmenslandschaft von der Neuregelung betroffen“, erläutert Markus Jornitz, verantwortlicher Projektleiter bei Priller & Partner in Fulda. „Die Digitalisierung der Buchhaltung bietet den Unternehmen allerdings eine Reihe von Vorteilen – das zeigen die Erfahrungen unserer Mandanten.“

Zeit einsparen
Rechtsicherheit für Mandaten
Komfortabel und langfristig Belege Archivieren
Flexibel reagieren
umweltbewusst voranschreiten
Zeitgemäß auftreten

Die Vorteile der digitalen Buchführung



Steuerkanzlei Priller & Partner unterstützt Unternehmen bei Umsetzung der GoBD

Fulda, 25.Oktober 2016.
Viele Unternehmen widmen sich derzeit ihrem Jahresabschluss 2015 und werden erstmals mit den neuen GoBD konfrontiert. Für Mandanten der Kanzlei Priller & Partner kein Problem: Sie profitieren von der jahrelangen Erfahrung der Steuerprofis mit der GoBD-gerechten digitalen Finanzbuchführung.

Von der Öffentlichkeit zuerst wenig beachtet, sind am 1. Januar 2015 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – in Kraft getreten. Sie regeln, was in der modernen Geschäftswelt längst selbstverständlich ist: das papierlose Führen von Buchhaltungsaufzeichnungen, den elektronischen Austausch von Unterlagen sowie die digitale Dokumentation relevanter Geschäftsvorfälle.

Betroffen von den neuen Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmer, also auch Einnahmenüberschussrechner wie Kleinstunternehmen und Freiberufler. Zudem beziehen sich die GoBD nicht nur auf die Kernsysteme der Finanzbuchführung, sondern auch auf Vor- und Nebensysteme wie die Warenwirtschaft, Lohnabrechnung oder Zeiterfassung. „Bei quasi allen Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Und in der Regel ist die gesamte Unternehmenslandschaft von der Neuregelung betroffen“, erläutert Markus Jornitz, verantwortlicher Projektleiter bei Priller & Partner in Fulda. „Die Digitalisierung der Buchhaltung bietet den Unternehmen allerdings eine Reihe von Vorteilen – das zeigen die Erfahrungen unserer Mandanten.“

Zeit einsparen
Rechtsicherheit für Mandaten
Komfortabel und langfristig Belege Archivieren
Flexibel reagieren
umweltbewusst voranschreiten
Zeitgemäß auftreten