Verschärfungen bei den elektronischen Kassensystemen



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Neue Anforderung an Unternehmer:

Derzeit verunsichern einige Kassen-Herstellerfirmen den Einzelhandel und Gastronomen. Doch auf was müssen Ladeninhaber bei ihren Kassensystemen achten? Ist die elektronische Kasse inzwischen Pflicht? Und soll es in Zukunft weitere Maßnahmen geben? Fest steht, das Gesetz soll auch in Zukunft verschärft und Registrierkassen auf fälschungssichere Systeme umgestellt werden.

Angelika Sauer

Auch ab 2017 gibt es keine Pflicht, eine elektronische Kasse einzusetzen: „Wer bisher auf jegliche technische Unterstützung verzichtet und keine Registrierkasse eingesetzt hat, darf das auch zukünftig tun. Allerdings sind bei dieser sogenannten ‚offenen Ladenkasse‘ bei buchführungspflichtigen Ladeninhabern einige Verfahrensschritte zu beachten, um weiterhin eine ordnungsgemäße Kassenführung zu gewährleisten“, erläutert Steuerberaterin Angelika Sauer, Gesellschafterin von Priller & Partner in Fulda.



Thomas Schramm

Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Anforderungen für alle elektronischen Kassensysteme. Steuerberater Thomas Schramm von der Kanzlei Priller & Partner führt aus: „Das Bundesministerium der Finanzen hatte bereits im November 2010 mit einem Schreiben die Änderungen angekündigt. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze vollständig aufzeichnen und diese für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren unveränderbar und maschinell auswertbar speichern können - damit sind Kassen, die die Daten nach Erstellung des Z-Bons löschen, nicht mehr zulässig. Gleiches gilt für erzeugte Rechnungen, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten.

Die Auslesbarkeit für Prüfungszwecke innerhalb des Aufbewahrungszeitraums muss jederzeit gewährleistet sein. Für Kassen, die bisher aus technischen Gründen nicht auf diesen Standard auf- oder nachgerüstet werden konnten, galt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.“



Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)



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Quittungspflicht und Kassennachschau

Steuerbetrug an manipulierten Kassen soll nach Ansicht des Gesetzgebers wirksamer bekämpft werden: Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in seiner letzten Sitzung des Jahres 2016 zugestimmt. Danach ergeben sich bis zum Jahr 2020 weitere Verschärfungen für Nutzer elektronischer Kassensysteme.

„Gastronomen, Bäcker, Fleischer, Friseure und alle anderen Ladeninhaber in Deutschland müssen danach ihre elektronischen Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umstellen. Die Aufzeichnungssysteme müssen ab 2020 durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, damit das Löschen von Umsätzen nicht mehr möglich ist. Die technischen Anforderungen zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die technischen Lösungen sollen ‚technologieoffen und herstellerunabhängig‘ sein“, sagt Steuerberater Thomas Schramm.

„Außerdem wird es ab dem 01. Januar 2020 Pflicht, Quittungen an die Kunden auszugeben. Zudem soll ab 2018 für die Finanzverwaltung die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt werden. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerprüfer. Die Finanzbehörden versprechen sich hiervon, einen möglichen Steuerbetrug zeitnah entdecken zu können.“

Die Experten von Priller & Partner stehen betroffenen Unternehmern bei allen Fragen gerne zur Verfügung.



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Lindenstraße 20 - 22
36037 Fulda
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HÜNFELD
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