Lohn- und Gehaltszettel einfach online abwickeln



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Steuerkanzlei Priller & Partner berät rechtssicher zur digitalen Lohnbuchführung

Fulda, 25. November 2016. Monat für Monat verschicken deutsche Unternehmen Millionen von Einkommensabrechnungen per Post an ihre Mitarbeiter. Was für eine Verschwendung an Zeit und Kosten – wissen die Experten von Priller & Partner. Denn die Fuldaer Steuerkanzlei unterstützt immer mehr Firmen dabei, die Lohnbuchführung rein online abzuwickeln. Über die Software „DATEV Arbeitnehmer online“ können Beschäftigte ihre Lohn- und Gehaltsdokumente direkt im Internet abrufen.

Schnell das Tablet anmachen und den letzten Gehaltszettel runterladen – was noch vor ein paar Jahren Zukunftsmusik war, ist für viele Fuldaer Arbeitnehmer längst Wirklichkeit geworden. Denn immer mehr Unternehmen der Region setzen auch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Digitalisierung und arbeiten mit der Software „DATEV Arbeitnehmer online“. Damit führen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für ihre Beschäftigten internetbasiert durch und stellen ihnen alle relevanten Dokumente in der Cloud – statt wie bisher auf Papier – zur Verfügung. Das können Brutto-Netto-Abrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen oder der Sozialversicherungsnachweis sein. Arbeitnehmer können die Dokumente zehn Jahre lang abrufen und auch herunterladen oder ausdrucken. Der Zugriff ist selbstverständlich streng gesichert und erfolgt entweder über den neuen Personalausweis oder über ein SMS-TAN-Verfahren. Die Daten liegen gut geschützt in der DATEV-Cloud.

Veranstaltungstipp: Infotag digitale Lohnbuchführung


Rechtsanwältin Sandra Mittwoch - Lohn-Kompetenz-Center
Heike Klingebiel - Lohn-Kompetenz-Center

Am Dienstag, 6. Dezember 2016, lädt die Steuerkanzlei Priller & Partner von 9:00 bis 14:00 Uhr zu einem Informationstag rund um die digitale Lohnbuchführung ein. Themen werden sein der rechtssichere Austausch von Lohnunterlagen, die Software „DATEV Arbeitnehmer online“ sowie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2016/ 2017. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet im Propsteihaus Petersberg statt. Vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Referentinnen sind die Leiterinnen des Lohn-Kompetenz-Centers von Priller & Partner, Heike Klingebiel und Rechtsanwältin Sandra Mittwoch. Eine weitere Veranstaltung ist geplant für den Standort Dermbach, am 12. Dezember 2016.

Alle Infos unter www.kein-papierkram.de.



Lohndaten auf Knopfdruck



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WP/StB Wolfgang Reinhard, Gesellschafter Priller & Partner

„Unsere Mandanten machen sehr gute Erfahrungen mit der digitalen Lohnbuchführung“, erzählt Steuerberater Wolfgang Reinhard von der Kanzlei Priller & Partner in Fulda. „,DATEV Arbeitnehmer online‘ gewährleistet einen effizienten und sicheren Austausch von Lohnunterlagen zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer – das bringt beiden Seiten viele Vorteile.“ In der Personalabteilung fällt das Ausdrucken, Konfektionieren und Verteilen der Gehaltszettel weg, ebenso wie die Portokosten.

Weil keine Postlaufzeiten berücksichtigt werden müssen, können die Informationen direkt nach der Abrechnung bereitgestellt werden. Dieser schnelle Kommunikationsweg lässt sich auch für aktuelle und individuelle Hinweise nutzen, beispielsweise für einen netten Adventsgruß oder Infos zum Urlaubsgeld. „Auch von Arbeitnehmerseite hören wir nur Gutes. Die Mitarbeiter schätzen es sehr, dass sie ihre Lohndaten jederzeit von überall aus abrufen können. Dokumente gehen nicht mehr verloren und müssen nicht mehr umständlich abgeheftet werden. Auch die Suche nach bestimmten Daten ist einfacher geworden“, berichtet Wolfgang Reinhard.



Schnell, unkompliziert und rechtssicher

Die Gehaltsexperten von Priller & Partner begleiten Mandanten schon seit Jahren bei der digitalen Lohnbuchführung. Das System ermöglicht eine innovative Zusammenarbeit zwischen Steuerberater, Uternehmen und Arbeitnehmer, weil alle Beteiligten gleichermaßen einen aktuellen Zugriff auf die wichtigsten Daten haben. „DATEV Unternehmen online“ dient dabei als Kommunikationsplattform, auf der sämtliche Stamm- und Bewegungsdaten hinterlegt sind. Und das Wichtigste: Anwender erfüllen alle gesetzlichen Standards wie beispielsweise die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, des Arbeitsrechts und der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“.

Die GoBD sind seit 1. Januar 2015 in Kraft und regeln alle Systeme der papierlosen Buchhaltung – darunter auch die Lohnabrechnung. Die digitale Buchführung ist ein Steckenpferd der Kanzlei Priller & Partner. Steuerberater Maik Mosebach: „Wir sind schon früh auf den Zug aufgesprungen und kennen uns bei der digitalen Buchführung exzellent aus. Unsere Mandanten sind begeistert, wie viel einfacher sich bisher aufwändige Aufgaben abarbeiten lassen und wie viel Zeit, Ressourcen und Kosten sie durch das papierlose Büro einsparen. So macht Buchhaltung Spaß!“