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Das gilt jetzt in Hessen: Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen
26.11.21 - Seit Beginn der Pandemie hangeln wir uns durch den Corona-Maßnahmen-Dschungel. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Was gilt also jetzt in Hessen? OSTHESSEN|NEWS hat die neuen Regelungen für Sie noch einmal zusammengeschrieben:
Einheitliche Maskenpflicht
• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie
Private Treffen
• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene.• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Arbeitsplatz
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:•Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Schule
• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.• Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.
Kita
• RegelbetriebSport
• Drinnen: 2G-Pflicht• Im Freien: Keine Einschränkungen
Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten etc.), Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.)
Ab 25 Personen
• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht am Platz.
• Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
• Ab 1.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein. Ausnahme: Kein 3G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche weitergehende Regelungen, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben möglich.
• im Innenbereich 2G. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
Körpernahe Dienstleistungen
•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.•FFP2 Maskenpflicht
Einzelhandel
• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.Gastronomie
• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept
Clubs/Dicotheken
• Drinnen: Einlass nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (2G plus), Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept. Masken und Abstand entfallen. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test.• Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.
Hotels und Übernachtungen
• 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests• 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)
ÖPNV
Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:•3G-Pflicht
•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
Hochschulen
• Überwiegend Präsenz-Semester.• 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz