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Für Innenräume gilt nun die 2G-Regelung - Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

REGION 2G und Maskenpflicht

Das gilt jetzt in Hessen: Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen

26.11.21 - Seit Beginn der Pandemie hangeln wir uns durch den Corona-Maßnahmen-Dschungel. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Was gilt also jetzt in Hessen? OSTHESSEN|NEWS hat die neuen Regelungen für Sie noch einmal zusammengeschrieben:

Maskenpflicht für Innenräume Symbolfoto: Pixabay

Einheitliche Maskenpflicht

• Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
• Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie

Private Treffen

• Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene.
• Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Arbeitsplatz

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.
•Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.
•Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.

Schule

• Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche.
• Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz.
• Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests.

Kita

• Regelbetrieb

Sport

• Drinnen: 2G-Pflicht
• Im Freien: Keine Einschränkungen

Auch Geimpfte und Genesene sollten sich regelmäßig testen lassen Symbolfoto: O|N/Hendrik Urbin

Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten etc.), Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.)

Ab 25 Personen
• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht am Platz.
• Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
• Ab 1.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein. Ausnahme: Kein 3G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche weitergehende Regelungen, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben möglich.
• im Innenbereich 2G. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Körpernahe Dienstleistungen

•2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen.
•FFP2 Maskenpflicht

Einzelhandel

• Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht. 

Gastronomie

• Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
• Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept

Clubs/Dicotheken

• Drinnen: Einlass nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (2G plus), Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept. Masken und Abstand entfallen. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test.
• Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.

Hotels und Übernachtungen

• 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests
• 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.)

ÖPNV

Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz:
•3G-Pflicht
•Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

Hochschulen

• Überwiegend Präsenz-Semester.
• 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz

Prostitutionsstätten

• 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung. Masken und Abstand entfallen. (nb) +++


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