Archiv
Symbolbild - Foto: O|N Archiv

REGION Auf dem Weg zur Arbeit

Bund der Steuerzahler: "Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen"

06.01.17 - Für all diejenigen, die wegen des aktuellen Winterwetters einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen wenigstens einen tröstlichen Steuertipp bereit. Zwar sind mit der Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle abgegolten. Doch die Finanzverwaltung lässt unter bestimmten Voraussetzungen den steuerlichen Abzug von Unfallkosten ausnahmsweise zu. Soweit die Aufwendungen nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Auch wenn diese Regelung durch Gerichte im Einzelfall infrage gestellt wurde, hat sie Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meister auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Axel Troost hin im Mai 2016 noch einmal bestätigt: „Aus Billigkeitsgründen wird es von der Verwaltung ausnahmsweise (…) nicht beanstandet, wenn Aufwendungen für die Beseitigung eines Unfallschadens bei einem Verkehrsunfall neben der Entfernungspauschale – als Werbungskosten geltend gemacht werden“ (Bundestagsdrucksache 18/8523). Dabei komme es laut Staatssekretär Dr. Meister darauf an, dass sich der Verkehrsunfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einem Umweg zum Tanken oder zur Abholung von Mitfahrern einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Zudem dürfe er nicht unter Alkoholeinfluss geschehen sein.

Der Bund der Steuerzahler rät, Unfallkosten in solchen Fällen immer zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben. Wichtig ist, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund empfiehlt, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen. Dazu zählen beispielsweise das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, die belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte und der Fahrer nicht alkoholisiert war. +++

 


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön