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- Foto: dpa / Boris Roessler

WIESBADEN/OFFENBACH Neues im Fall Tugçe

Ausländerbehörde will Tugçe-Schläger Sanel M. (20) nach Serbien abschieben

11.01.17 - Es sind mittlerweile gut zwei Jahre vergangen nach dem gewaltsamen Tod der Lehramtsstudierenden Tugçe A. auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach. Seit dem heutigen Dienstag ist es immer wahrscheinlicher, dass der Täter Sanel M., der Tugçe so geschlagen hat, dass sie auf den Kopf fiel und wenige Tage später an ihrem 23. Geburtstag starb, nach Serbien abgeschoben wird. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden teilte heute in einer Mitteilung mit, dass der Eilantrag von Sanel M. gegen den Ausweisungsbescheid zurückgewiesen wird. Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht.

In der Mitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es wörtlich: "Die Ausländerbehörde der Stadt Wiesbaden hatte den Antragsteller mit Bescheid vom 30.09.2016 aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer von acht Jahren ab der Ausreise ausgewiesen und unter Androhung der sofortigen Vollziehbarkeit die Abschiebung nach Serbien aus der Haft bzw. für den Fall der Haftentlassung mit einer Frist von einer Woche zur freiwilligen Ausreise angedroht. Ferner versagte sie die Verlängerung der im Jahr 2014 ausgelaufenen Aufenthaltserlaubnis. [...]"

Gegen diesen Beschluss kann der 20-Jährige Serbe allerdings innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Die Kammer stützt den Beschluss unter anderem auf die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie auf ein vom Wiesbadener Gefängnis eingeholtes psychologisches Gutachten: "Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung von Sanel M. [...] Die Ausländerbehörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute" - so der genaue Wortlaut.

In der Haft habe Sanel M. außerdem nicht nur mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, es seien auch ein Disziplinar- und ein Strafverfahren eingeleitet worden. Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde.

Über den Antrag muss das Wiesbadener Gericht noch befinden, auch wenn sich Sanel M. dann schon in Serbien befindet. (Nina Sauer) +++


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