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Der Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach (links) und der Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ Schlüchtern, Walter Strauch (rechts), zeichneten Willi Böhm aus, der seit 1989 Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Sinntal-Weichersbach ist und von 1992 bis 2016 deren Vorsitzender war ... - Foto: Walter Dörr

SCHLÜCHTERN Raupach in Herolz

Energiewende nur durch eine energetische Holznutzung

11.01.17 - Bei der Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ Schlüchtern im Gasthaus „Zur Krone“ in Herolz betonte der Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach, dass die Forstwirtschaft immer mehr unter Druck gerate. Mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder leiste man sehr viel für das Gemeinwohl, für den Klimaschutz und den Naturschutz. Ohne Holz gebe es keine Energiewende. „Wir könnten mehr Holz nutzen und wir brauchen die energetische Holznutzung, weil wir nur so eine Chance haben, nachhaltig bessere Holzpreise zu bekommen,“ so Raupach. Die Politik habe aber etwas anderes mit dem Wald vor.

Waldflächen sollen stillgelegt werden, weil das notwendig sei, um die Bioversität zu verbessern. Es soll der Anbau von nicht standortheimischen Baumarten beschränkt werden. Die Politik sehe die vielfältigen Klimaschutzwirkungen von nachhaltiger Forstwirtschaft und Holznutzung nicht. In Brüssel wolle man Bedingungen für die energetische Holznutzung schaffen. Die Wasserwirtschaft fordere von der Forstwirtschaft eine Bewirtschaftung zum Schutz des Grundwassers, das sie zur Versorgung der Bevölkerung in Ballungsgebieten abpumpt. Umweltverbände nähmen Einfluss auf die Politik, um ihre Vorstellungen von Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit durchzusetzen.

Im Wahljahr 2017 lege der Waldbesitzerverband deshalb eine Imagekampagne unter dem Motto: „Der Wald hat Tausend Gesichter“ auf. Damit werde man den Menschen zeigen, wer im Wald Verantwortung trägt. „Es sind unsere Gesichter, die Gesichter der Waldbauern.“ Ein weiteres Problem, das die Forstwirtschaft seit einiger Zeit habe, sei ein Kartellverfahren in Baden-Württemberg. Das Bundeskartellamt verbot dem Land Baden-Württemberg die Bündelung des Nadelstammholz-Angebotes aus kommunalen und privaten Forstbetrieben mit mehr als 100 Hektar. Gegen diese Untersagungsverfügung klagt BW beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Schlecht sei laut Christian Raupach, dass ein Beschluss der Kartellbehörde eine seit Jahrzehnten etablierte Behördenstruktur der Forstverwaltung zerschlage. Schlecht sei auch, dass die von vielen Waldeigentürmern gerne in Anspruch genommene Dienstleistung der Forstverwaltung den Wettbewerb im Holzmarkt so stark einschränkt, dass die obersten Wettbewerbshüter den ganz großen Hammer auspacken und diesem System mit aller Macht ein Ende setzen.

Schlecht sei letztlich, dass nach einem OLG-Urteil in Düsseldorf in Ländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Hessen unklar bleibt, was letztlich gelte. Die Rechtsunsicherheit und Zitterpartie gehe weiter. Die Bundesländer mit Einheitsforstverwaltungen wollen ihre Organisationsstrukturen und ihre Dienstleistungsangebote im Holzverkauf und bei der Bewirtschaftung des Waldes aufrecht erhalten. Die Bundesregierung habe vor allem auf Betreiben von Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg eine Ergänzung des Bundeswaldgesetzes durchgesetzt. Dem Holzverkauf vorgelagerte Forstdienstleistungen, wie das Holz auszeichnen oder sortieren und aufnehmen, seien von den Beschränkungen des Wettbewerbsrechts freigestellt worden.

Staatliche Forstverwaltungen dürften dies Dienstleistungen auch dann anbieten, wenn ihnen die gebündelte Holzvermarktung untersagt wird. Wie der Geschäftsführer des Waldbauernverbandes sagte, sei das Gesetz zwar im Eilverfahren einstimmig von allen Fraktionen durch gewunken worden, doch gebe es in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag massive Bedenken gegen die Freistellung forstwirtschaftlicher Dienstleistungen vom Wettbewerbsrecht. Bedenken habe vor allem die SPD im Bundestag vorgetragen. Raupach sagte, man müsse genau lesen, was die Änderung des Bundeswaldgesetzes tatsächlich bewirkt. In spätestens fünf Jahren und danach regelmäßig alle drei Jahre müsse der Bundeslandwirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister dem Bundestag berichten, ob sich ein flächendeckendes forstliches Dienstleistungsangebot für alle Waldbesitzer entwickelt hat.

Der Bericht soll Auskunft darüber geben, wie sich die Forstbetriebsgemeinschaften entwickelt haben oder ob das Gesetz die Entwicklung der Forstbetriebsgemeinschaften behindert. Die Änderung des Bundeswaldgesetzes ändere nichts an dem Kartellverbot beim Rundholzverkauf. Die Verpflichtung der staatlichen Forstverwaltungen, ihre forstwirtschaftlichen Dienstleistungen mindestens zu Gestehungskosten anzubieten, bleibe erhalten. Für Hessen sieht Raupach ein Problem: Steht die Holzvermarktung von Hessen-Forst für die Kommunen, die Forstbetriebsgemeinschaften und privaten Waldeigentümer mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang?

Der Gesetzgeber wünsche eindeutig eine Entwicklung der Forstbetriebsgemeinschaften. Raupach appellierte, in Hessen auf keinen Fall eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes zu riskieren und das Heft des Handelns weiter in der Hand zu halten – eine vorausschauende Sicherung des Kerngeschäftes. Die Generalversammlung des Waldbesitzerverbandes beschloss ein Grundsatzpapier, nach dem für alle Waldeigentümer ein bezahlbares Angebot qualifizierter Forstdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder sowie ein fairer Wettbewerb der Anbieter sicher zu stellen sei. Synergien der Waldbesitzarten und benachbarter Forstbetriebe sollen erhalten bleiben und durch überbetriebliche Zusammenarbeit genutzt werden. Das Rohholz aus dem Privat- und Kommunalwald soll konform mit dem Wettbewerbsrecht möglichst gebündelt angeboten und vermarktet werden.

Im Hessischen Umweltministerium wurde eine Projektgruppe gebildet, die die Entwicklung von
Forstbetriebsgemeinschaften unterstützt. Wie Raupach sagte, gebe es in Hessen keine Forstbetriebsgemeinschaft, die aus eigener Kraft Forstdienstleistungen anbietet oder den Holzverkauf komplett eigenständig ohne das Forstamt organisiert. Hier sei ein erheblicher Entwicklungsbedarf. Hessen-Forst wolle die Geschäfte der Forstbetriebsgemeinschaften selbst als kostenpflichtige Dienstleistung führen. Das verunsichere die Waldbesitzer. Bald werde man erfahren, wie die Hessische Umweltministerin die Beförsterungsbedingungen für den Kommunalwald gestaltet. Für die Forsteinrichtung müssten die Kommunen in Zukunft extra bezahlen. Das Angebot von Hessen-Forst liege mit 46 Euro pro Hektar weit über den marktüblichen Preisen. Forstpolitisch sei für Waldeigentümer bedeutsam, wie Hessen-Forst die Kompetenz für die Forsteinrichtung erhalten will, wenn die Kosten dafür so hoch sind. +++


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