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Die Gräber von Sinti und Roma gelten als besonders gut gepflegt. Davon machten sich auf dem Hauptfriedhof ein Bild (von rechts): Andreas Kowol, Adam Strauß, Friedhofsleiterin Alexandra Kinski, Jara Kehl und Markus Henrich. -

HANAU Zusammenarbeit ist vorbildlich

Gräber von Sinti und Roma dürfen dauerhaft kostenfrei bestehen bleiben

27.01.17 - Die Grabsteine tragen die Familiennamen Delis, Reinhardt, Gueffroy, Kirst, Siek, Steinbach und Weiss. Insgesamt 14 an der Zahl auf dem Hanauer Hauptfriedhof. Es sind Grabstätten von Sinti und Roma, die den Holocaust überlebt haben. Sie dürfen auf Antrag dauerhaft kostenfrei bestehen bleiben und werden nicht eingeebnet. Das sichert die Stadt Hanau zu, seit sie im März 2010 auf Initiative des hessischen Landesverbands der Deutschen Sinti und Roma ihre Friedhofssatzung änderte. Die Brüder-Grimm-Stadt gilt damit seither als vorbildlich.

Das bestätigten Landesvorsitzender Adam Strauß und Jara Kehl, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Zentralrat Deutscher Sinti & Roma, jetzt bei einem Besuch bei Stadtrat Andreas Kowol und dem für Friedhöfe zuständigen Leiter des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS), Markus Henrich. Der Zentralrat würdigt die Vorreiterrolle Hanaus im jüngsten Band seiner Schriftenreihe, in der die seit 2004 andauernden Bemühungen des Zentralrats um den bundesweiten Erhalt der Grabstätten dokumentiert werden.

Die Grabsteine sind oft sehr individuell Foto: Stadt Hanau

Strauß hob beim jetzigen Besuch des Hauptfriedhofs hervor, dass Hanau den Sinti und Roma als Verfolgten des NS-Regimes entgegengekommen sei, lange bevor Hessen 2014 eine Rahmenvereinbarung mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma getroffen habe. Kehl ergänzte, dass Bund und Länder "nach langjährigen Verhandlungen“ im Dezember 2016 einen endgültigen Beschluss zum Ruherecht für die bundesweit rund 2600 Grabstätten der im NS verfolgten Sinti und Roma gefasst haben. Diese "historische Entscheidung“ bedeute, dass Bund und Länder sich die Kosten künftig hälftig teilen wollen. Derzeit werden die Einzelheiten der Regelung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt.

"Uns ist bekannt, dass dauerhafter Erhalt und Pflege der Grabstätten von NS-Opfern für Sinti und Roma ein wichtiger Teil ihrer kulturellen Identität sind“, versicherte Stadtrat Kowol. Der Stadt Hanau sei ihre Verantwortung für den Schutz einer Minderheit bewusst, deren Kultur zu wahren Gesetzesauftrag sei. Unabhängig davon gebiete es die deutsche Geschichte der Jahre 1933 bis 1945, den Sinti und Roma als Holocaust-Opfer gebührend zu gedenken. Damit habe sich Deutschland "leider lange ziemlich schwer getan“.

HIS-Betriebsleiter Henrich erläuterte, dass absprachegemäß die Stadt Hanau keine Grabpflege übernimmt, solange nutzungsberechtigte Angehörige das erledigen. Ist dies künftig nicht mehr der Fall, verbleibt der Grabstein zum Gedenken, während die Grabstätte eingesät wird. Bei den vorhandenen Gräbern ist eine Beilegung gestattet. Dafür ist eine anteilige Nutzungsgebühr für den Zeitraum der 20-jährigen Ruhefrist zu zahlen, anschließend greift wieder das dauerhafte Grabrecht. +++


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