Archiv
Leichtverständlich und an Schaubildern erläuterte Angelika Rogowski das Pflegestärkungsgesetz II - Foto: Caritas/ Winfried Möller

FULDA Informationen zum Pflegestärkungsgesetz

Angelika Rogowski steht zahlreichen Zuhörern Rede und Antwort

14.02.17 - In einem fachkundigen Vortrag informierte Angelika Rogowski (M.A.) die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer im Auftrag des Caritasverbandes für die Regionen Fulda und Geisa über die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und das Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Dabei kamen Informationen zum Begutachtungsverfahren, Leistungen des SGB XI und Hilfsmittel sowie die Neuerung des PSG II nicht zu kurz.

Mehr als zehn Jahre habe eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf sich warten lassen, so die Diplom Pflegewirtin (FH) und Pädagogin für Pflege- und Gesundheitsberufe in der Caritas Altentagesstätte, Am Hexenturm in Fulda. Seit Beginn des neuen Jahres gebe es endlich eine neue und angemessene Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser würde alle relevanten Beeinträchtigungen für das Leben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Dabei würden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung beurteilt und pflegefachlich angemessen berücksichtigt. So gebe es jetzt anstatt der drei Pflegestufen neu fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe hätten, würden automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Dabei würde laut Gesetz der Bestandsschutz garantiert und dürfe niemand schlechter gestellt werden. Künftig würden anhand von 64 Kriterien, die den Pflegemodulen Mobilität (Gewichtung 10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (2 und 3 zusammen 15 Prozent), Selbstversorgung (40 Prozent), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent) zugeordnet würden, der Pflegebedarf ermittelt.

Menschen mit eigeschränkter Alltagskompetenz würden besonders gewichtet. Alle Pflegebedürftige würden einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich erhalten, der zweckgebunden sei und beispielsweise für Betreuungsleistungen durch anerkannte Dienste in Anspruch genommen werden könne. Weiterhin informierte die Referentin über die Höhe der Geld- und Sachleistungen bei ambulanter und den Leistungsbetrag bei stationärer Pflege. Eine Verbesserung gibt es auch bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung pflegender Angehörige. So werden jetzt schon bei 10 Stunden wöchentlicher Pflege Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Informationen gab es auch zu Fragen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§39 und 42 SGB XI). An Bewertungs- und Berechnungsbeispielen erläuterte Angelika Rogowski für die Anwesenden nachvollziehbar die neuen gesetzlichen Vorgaben. +++



Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön