Archiv

FULDA Die Verbraucherzentrale Hessen warnt

Vorsicht: „Chocolate slim“ ist kein Wundermittel zum Abnehmen

21.03.17 - „Zehn Kilo in zwei Wochen“ oder „optimiert den Fettstoffwechsel“: Mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und unrealistischen Abnehmerfolgen werben diverse Online-Shops für „Chocolate Slim“. Angaben zu Herstellern und Betreibern fehlen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt davor, auf solche Angebote zu reagieren. Unseriöse Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel können Verbraucher über die Internetangebote Lebensmittelklarheit und Klartext-Nahrungsergänzung melden.

Mehrere Internetseiten bieten das Produkt „Chocolate slim“ zum Kauf an. Die unbekannten Betreiber der Seiten ziehen alle Register, um ihre Produkte an den Mann und die Frau zu bringen: Persönliche Erfahrungsberichte und Vorher-Nachher-Bilder versprechen schnelles Abnehmen für jeden. Zudem soll der Drink dem Anbieter zufolge Cellulite bekämpfen sowie Pickel und Akne beseitigen. Doch solche Angaben sollten misstrauisch machen. „Verbraucher sollten vollmundige Werbeversprechen und unrealistische Abnehmerfolge hinterfragen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

Übertriebene Gesundheitsversprechen sind unzulässig

Verschiedene Anbieter geben unterschiedlichste Zutaten für das Produkt an – meist Pflanzenstoffe, die unter anderem die Entwicklung von Fettzellen blockieren, die Funktionsfähigkeit des Immunsystems verbessern, den Fettstoffwechsel optimieren oder die Ansammlung von Körperfett gezielt an Problemzonen verhindern sollen. Die Abnehmerfolge und Gesundheitsversprechen sind wissenschaftlich nicht belegt und es ist gesetzlich verboten, damit in dieser Weise zu werben. Außerdem fehlen Informationen, die Online-Händler dem Nutzer vor dem Kauf zur Verfügung stellen müssen, wie ihre Identität und Anschrift sowie Informationen zum Widerrufsrecht.

Verbraucher sollten vollmundige Werbeversprechen und überzogene Abnehmerfolge kritisch hinterfragen. Hinweise auf unseriöse Werbung sind zum Beispiel:
• wenn das Produkt wahre Wunder bewirken soll
• wenn die Anschrift des Betreibers fehlt
• wenn konkrete Zahlen die Wirksamkeit belegen sollen, z. B. wie viele Kilogramm in wie viel Wochen abgenommen werden.
• wenn das Produkt Körperfunktionen über das normale Maß hinaus verbessern oder steigern soll.
Wer sich durch die Werbung für ein Lebensmittel hinters Licht geführt fühlt, kann bei den Verbraucherzentralen herkömmliche Lebensmittel an Lebensmittelklarheit und Nahrungsergänzungsmittel an Klartext-Nahrungsergänzung melden.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
• Der Ratgeber „Lebensmittellügen“ liefert ausführliche Informationen rund um Lebensmittelkennzeichnung. Er ist zum Abholpreis von 14,90 € in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen, erhältlich. Für zusätzlich 2,50 € bei Einzelversand, also für insgesamt 17,40 €, kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus.
• Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Lebensmitteln und Ernährung dienstags 10-14 Uhr unter 0900 1 972012.  0,90 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
• Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!  +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön