Archiv
- Foto: Hendrik Urbin

REGION Jetzt schnell bestellen...

Das neue "Schülerticket Hessen" für nur 365 Euro - die LNG informiert

29.05.17 - Hinter dem Begriff Schülerticket Hessen versteckt sich das neue Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende für 365 Euro im Jahr, das hessenweit ab dem „kommenden Schuljahr“ gelten wird und zeitlich unbegrenzt ist. Was viele nicht wissen ist, dass das neue Schuljahr nicht mit dem Unterrichtsbeginn nach den Ferien am 14. August beginnt, sondern immer zum 01. August eines Jahres, also zum 01.08.2017, unabhängig vom Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Da man das Schülerticket Hessen immer nur zum 01. eines Monats erwerben kann, es aber zum Schulbeginn vorhanden sein soll, muss man sich vor dem 01. August um den Erwerb des Tickets kümmern.

Der Erwerb eines folgenden Tickets ist dann erst zum folgenden nächsten 01., dem 01. September möglich und der liegt fast 3 Wochen später als der Unterrichtsbeginn. Also, rechtzeitig kümmern! Was aber ist rechtzeitig? Bekannt ist auch, dass anders als bisher die Jahreskarte aus Papier durch eine Plastikkarte ersetzt wird. Grund hierfür ist die längere Nutzbarkeit, also nicht nur für ein Schuljahr, sondern über Jahre hinweg. Genannt wird das neue Medium „e)))-Ticket“.

Hat man das neue e)))-Ticket einmal erworben, so wird in den Folgejahren die jeweils neue Fahrtberechtigung im Bus elektronisch auf das Trägermedium e)))-Ticket aufgespielt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Fahrtberechtigung vorher käuflich erworben wurde. So auch jetzt! Sinnvoll ist die rechtzeitige Beantragung des Schülerticket Hessen jeweils bis zum 10. des Vormonats, also erstmalig bis zum 07.Juli 2017. Der rechtzeitige Antrag bewirkt die Herstellung des Schülerticket Hessen, das dem Nutzer dann direkt per Post zugesandt wird.

Das Antragsformular findet man seit 15. Mai auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.LNG-Fulda.de. Das Formular ist vollständig auszufüllen, einschließlich der zugehörigen Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat). Sie erspart anders als bisher den Weg in die Geschäftsstelle der LNG. Dem Antrag beigefügt sein muss eine Kopie, aus der das Alter des Empfängers (Altersnachweis Kind) hervorgeht. Beide Unterlagen sind dann bis zum 07.07.2017 an die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH, Zieherser Weg 2, 36037 Fulda zu versenden. Die Abbuchung des Jahresbetrags erfolgt dann erst zum 01.08.2017. Im Folgejahr erfolgt dann eine Rückfrage, ob die Buchung für das folgende Schuljahr fortgeführt werden soll. Entsprechend kann auch dann der aufwendige Weg in die Geschäftsstelle der LNG entfallen. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön