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Betriebliche Altersvorsorge - Das gilt es bei der Vorsorge zu beachten

17.05.17 - Inzwischen machen immer mehr Deutsche sich Gedanken um ihre Altersvorsorge. Denn schließlich reicht die gesetzlich festgeschriebene Rente nur in den wenigsten Fällen aus, um den gewohnten Lebensstil fortzuführen.

Neben dem Riester-Sparen besteht in der betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Art des Ansparens fürs Altwerden. Auch dies wird staatlich gefördert, aber lohnt sich die betriebliche Vorsorge immer? Das müssen Arbeitnehmer wissen.

Die betriebliche Altersvorsorge im Überblick

Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Leistung der Arbeitgeber, diese leisten dabei monatlich Beiträge, um die Mitarbeiter im Alter zu versorgen. Unternehmen leisten diesen Beitrag in der Regel freiwillig, er stellt in der modernen Arbeitsmarktsituation einen wichtigen Perk dar, um qualifizierte Mitarbeiter langfristig an sich zu binden.

Es gibt jedoch auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge, in denen die Arbeitnehmer einen eigenen Beitrag vom Lohn entrichten, welcher im Pool des Betriebs verwaltet wird. In diesem Fall spricht man beim Arbeitnehmeranteil von einer Entgeltumwandlung.

Aus der betrieblichen Altersvorsorge wird für den Arbeitnehmer schließlich eine sogenannte Betriebsrente. Hierbei handelt es sich um die kostengünstigste Form der Zusatzversorgung im Alter. Vollständig müssen Arbeitnehmer die Beiträge in keinem Fall entrichten, in Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sich beteiligt. Dieser sollte den Betrag mindestens um 20 Prozent der vom Arbeitnehmer eingezahlten Summe aufstocken.

Die Entgeltumwandlung - ein zweischneidiges Schwert

Bei der sogenannten Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer sich Steuer- und Sozialabgaben und investieren ihr erarbeitetes Geld in ihre eigene Altersvorsorge. Durch die Berechnung, welche das Entgelt vom Bruttolohn abzieht, zahlen Arbeitnehmer nur etwa 60 Prozent ihrer Altersvorsorge, die restlichen 40 Prozent zahlt der Staat. Auch Arbeitgeber zahlen durch diese Entgeltumwandlung weniger Lohnnebenkosten.

Da durch die Entgeltumwandlung allerdings der Bruttolohn sinkt und daher weniger Steuern und Abgaben bezahlt werden, sinken auch die Rentenabgaben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten also gut durchrechnen, ob sich die Entgeltumwandlung im Zweifelsfall lohnt. Bei Arbeitnehmern mit Kindern sinkt entsprechend des Steuerbruttos auch das Elterngeld, dieses nimmt nämlich den Bruttolohn als Berechnungsgrundlage. Zahlt der Arbeitgeber die betriebliche Vorsorge komplett aus eigener Tasche, können Mitarbeiter bedenkenlos zustimmen.

Wie Betriebe eine moderne Altersvorsorge integrieren können und mehr Infos zu firmenrelevanten Themen gibt es auf Firmenkunden Portal der Deutschen Bank - die Verantwortung bei der Wahl der Anlageprodukte liegt schließlich beim Arbeitgeber.

Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses

Doch natürlich ist der dauerhafte, jahrzehntelange Verbleib im Betrieb am heutigen Arbeitsmarkt kaum noch realisierbar. Gerade hoch qualifizierte Fachkräfte wechseln häufig Position und Betrieb, Sorgen um die betriebliche Altersvorsorge muss sich dabei allerdings niemand machen. Hier greift die sogenannte Unverfallbarkeit. Eingezahlte Beträge und Zinsen bleiben erhalten, die Arbeitgeberanteile sind jedoch an gewisse Bedingungen gebunden. Bei Verträgen ab 2009 sind 5 Jahre im Betrieb und ein Mindestalter von 25 Jahren Bedingung, damit Arbeitnehmer die Arbeitgeberanteile behalten dürfen, bei älteren Verträgen ist es ein Mindestalter von 30 Jahren.

Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten für Arbeitnehmer, arbeitet das neue Unternehmen mit den gleichen Anlagen, kann die Vorsorge einfach übertragen werden. Ansonsten wird die Anlage in einen neuen Vertrag übertragen, was verhältnismäßig teuer werden kann, der alte Vertrag kann aber auch gegebenenfalls fortgeführt werden. Natürlich ist es auch möglich, dass die Altersvorsorge bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach ausgezahlt wird.

Zusätzlich sollten Arbeitnehmer beachten, dass nicht alle Formen der Altersvorsorge gleich sind. Eine Direktversicherung etwa kann komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden, Pensionskassen sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen, Pensionsfonds sind Aktienfonds, die Risiko und Ertrag verbinden, bei einer Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente aus den Firmenvermögen und die Unterstützungskasse ist nach oben hin nicht gedeckelt, was sie für höhere Einkommensklassen besonders attraktiv macht.

Eine Frage des Produktes

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine entscheidende Methode, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Dennoch ist der Anteil der Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen, vergleichsweise gering. Lediglich 57 Prozent (Zahlen von 2016) der Beschäftigten nehmen das Angebot wahr. Bietet das Unternehmen ein attraktives Angebot, sollten Arbeitnehmer/Innen unbedingt die Chance nutzen, ihre Rente aufzustocken. +++


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