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Niederaula aus der Luft.... - Archivbild: Hans-Hubertus Braune

NIEDERAULA Verstoß gegen Datenschutzgesetz?

Sitzungseinladungen: Personenbezogene Angaben öffentlich einsehbar

08.09.17 - Dass die Fronten in der Niederaulaer Gemeindevertretung verhärtet sind, ist nichts Neues. Pikant dürfte allerdings sein, dass zumindest die Sitzungseinladungen vom 3. März und 12. Mai 2017 für die Gemeindevertreter, in denen auf der Tagesordnung personenbezogene Angaben verankert sind, der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Wer der Homepage der Bürgerliste Niederaula (BLN), dem selbsternannten sozialen Gewissen der Marktgemeinde, in den letzten Tagen einen Besuch abgestattet hat, dem ist förmlich ins Auge gesprungen, dass hier nichtöffentliche Details bekanntgegeben werden, die eigentlich unter Verschluss zu halten sind.

Name und Adresse eines Betroffenen in Sachen Grundstücksangelegenheiten sind dort zu lesen. Nach Recherche von OSTHESSEN|NEWS ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen Paragraph 16 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG). „Die Übermittlung personenbezogener Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist über §§ 11 und 13 hinaus zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können“, heißt es in besagtem Paragraph. „Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.“

Die Gemeinde Niederaula hält sich demgegenüber an Recht und Gesetz. In der aktuellen Sitzungsbekanntmachung, die beispielsweise auf der gemeindlichen Internetseite eingesehen werden kann, finden sich keinerlei personenbezogene Angaben. Nachgehakt bei Gerhard Eckstein, dem ersten Vorsitzenden der BLN. „Wenn es so wäre, dass wir die Sitzungseinladung, die sich an die Gemeindevertreter richtet, online gestellt haben, wäre das nicht korrekt“, sagt er. Man wolle die Angelegenheit prüfen und das Schriftstück sofort aus dem Netz nehmen.

Dies ist nach dem Nachfragen von O|N inzwischen am späten Donnerstagnachmittag auch vollständig geschehen. Am Nachmittag war zumindest noch die Einladung vom 12. Mai inklusive der detaillierten Grundstücksangelegenheiten online einsehbar. Bürgermeister Thomas Rohrbach hatte die Veröffentlichungen auf der Internetseite der Bürgerliste zu Beginn der Gemeindevertretersitzung am vergangenen Freitag angesprochen und kritisiert. (sh) +++


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