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- Archivfoto: O|N

FULDA Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

18-Jähriger wegen schwerem Raub, Diebstahl und Körperverletzung angeklagt

12.10.17 - Vor der 2. großen Strafkammer des Fuldaer Landgerichts muss sich seit heute Vormittag ein 18-Jähriger aus Bad Hersfeld wegen mehrerer Delikte, darunter schwerem Raub, Diebstahl in besonders schwerem Fall und Körperverletzung verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, in der Nacht zum 11.08.2016 in ein Bürogebäude in der Erfurter Straße in Bad Hersfeld eingebrochen zu sein, um dort nach Wertgegenständen zu suchen. Dafür soll er fünf  mit Vorhängeschlössern versehene Spinde aufgebrochen haben.

Der nächste Anklagepunkt bezieht sich auf die Nacht zum 27.08.2016. Damals soll der Angeklagte auf der Kirmes in Neuenstein ohne erkennbaren Grund einen Besucher angegriffen und mehrfach mit der Faust gegen dessen rechte Schläfe geschlagen haben, wodurch das Opfer zu Boden ging. Anschließend soll der Angeklagte mehrfach gegen Kopf und Oberkörper des Mannes getreten haben. Dieser erlitt schwere Verletzungen, darunter eine Nasenbeinfraktur, eine Gesichtsprellung, eine Brust- und Halswirbelsäulen-Prellung sowie eine Gehirnerschütterung.

Ein weiteres dem Angeklagten zur Last gelegtes Delikt: ein Einbruch. Am 27.10.2016 gegen 22:30 Uhr versuchte der 18-Jährige in eine Wohnung in der Schlesierstraße in Künzell über den Balkon einzubrechen. Durch die Einbruchgeräusche wurden Nachbarn auf den versuchten Einbruch aufmerksam. Als der Angeklagte die Zeugen bemerkte, brach er die Balkontür auf und versuchte durch die Wohnung in Richtung Treppenhaus zu flüchten. Hierbei stellten sich ihm das Nachbarpaar in den Weg. Der Angeklagte schubste die Beiden auf seiner Flucht zur Seite, wodurch diese Verletzungen erlitten. Schließlich traf der Angeklagte auf die Zeugin Vanessa S., die sich ihm ebenfalls in den Weg stellte. Auch diese Zeugin schubste der Angeklagte mit Gewalt zur Seite, wodurch auch sie verletzt wurde.

Am 05.11.2016 soll der Angeklagte gegen 11:00 Uhr maskiert die Spielothek „Alibaba“ in der Dudenstraße in Bad Hersfeld aufgesucht und die Spielhallenaufsicht mit einer Schusswaffe bedroht haben. Anschließend soll er sich zu dem unverschlossenen Tresor begeben und dort ca. 5.500 Euro, vier Ausweise und Zugangsdaten für Automaten des Casinos geraubt haben.

Am 05.01.2017 soll sich der Angeklagte, mutmaßlich mit einem bislang unbekannten Mittäter, zu einem Juwelier- und Uhrengeschäft in der Breitenstraße in Bad Hersfeld begeben haben. Dort soll er mit einem Kanaldeckel die Schaufensterscheibe des Geschäfts eingeworfen und aus der Warenauslage Schmuck und Uhren im Gesamtwert von über 3600 Euro entwendet haben.

Der junge Mann war aufgrund von zahlreichen DNA-Spuren an den diversen Tatorten überführt worden und kurzzeitig in Untersuchungshaft gekommen. Da aber keine Fluchtgefahr vorlag und er einen festen Wohnsitz hatte, ist er zur Zeit auf freiem Fuß. Richter Joachim Becker verfügte wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dieser Ausschluss gelte auch für Urteilsverkündung und -begründung, erklärte er heute vor Prozessbeginn. Es sind fünf Verhandlungstage angesetzt.+++


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