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FULDA Bereits mehrere Millionen Euro erbeutet

Warnung vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen

10.10.17 - Eine neue Betrugsmasche verbreitet sich derzeit: Beim CEO-Fraud geben sich Täter - nach Sammlung jeglicher Art von Informationen über das anzugreifende Unternehmen - beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Da die Betrüger auch in der hiesigen Region bereits aktiv waren - allerdings ist Dank der Aufmerksamkeit der Beschäftigten bislang kein finanzieller Schaden bekannt geworden - warnt das Polizeipräsidium Osthessen:

Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen.

Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen beziehungsweise die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.

Die Täter nehmen mit den "ausgeforschten" Mitarbeitern Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie zum Beispiel unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:

- Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt
werden:

1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf beziehungsweise schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt! Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de +++


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