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- Symbolbild: pixabay

FULDA Einrichtungen beinahe ausgelastet

Drei von vier Pflegebedürftigen im Landkreis werden zu Hause versorgt

06.11.17 - Am 31. Dezember 2015 lebten 44.970 Menschen über 65 Jahren im Landkreis Fulda, von denen 21,6 Prozent pflegebedürftig waren. Nach einer Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamts wird sich die Zahl bis zum Jahr 2030 um 16.336 Personen auf rund 61.300 erhöhen, bei einem Anteil von dann 27,7 Prozent Pflegebedürftigen. Diese Angaben machte Landrat Bernd Woide in der Kreistagssitzung am Montag bei der Beantwortung einer Anfrage zur Situation der Pflege im Landkreis.

Unter der Annahme, dass sich die Pflegebedürftigkeitsquoten nicht nennenswert verändern würden, müssten im Jahr 2030 – wie in 2015 – 5,3 Prozent der Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, was rund 3.250 Personen entspreche, führte Landrat Woide auf der letzten Kreistagssitzung in Dipperz näher aus. Voraussetzung für diese Prognose sei allerdings, dass die Versorgung in den Familien im gleichen Umfang wie gegenwärtig erfolge und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht weiter veränderten.

Die Anzahl der vollstationären Pflegeplätze einschließlich Kurzzeitpflege bezifferte Landrat Woide mit zurzeit 2.847. Davon würden 1.370 durch private Träger bereitgestellt, 1.249 Plätze befänden sich in freigemeinnütziger und 228 in kirchlicher Trägerschaft. Die Anzahl der Plätze habe sich seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes in 1996 von damals 1.314 Plätzen mehr als verdoppelt. Im Vergleich zu anderen hessischen Kreisen weise der Landkreis Fulda mit 68,4 Plätzen pro 1.000 Einwohner über 65 Jahren eine sehr gute Angebotsquote auf.

Die Auslastung der Einrichtungen liege aktuell zwischen 85 bis 90 Prozent. Rund 26 Prozent der Bewohner erhielten Hilfe zur Pflege. 75 Prozent der Pflegebedürftigen würden jedoch weiterhin ambulant und damit in den Familien versorgt, betonte Landrat Woide. Die Aufrechterhaltung dieser Quote erscheine angesichts des demografischen Wandels und veränderter Familienstrukturen zunehmend schwieriger. Umso wichtiger sei die Schaffung von zusätzlichen Anreizen zur Nutzung der ambulanten Versorgung in der einschlägigen Gesetzgebung. +++


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