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Polizeiarbeit in Fulda am 27. August 2017 während des "III. Weg"-Marsches durch die Innenstadt. - Foto: ON-Archiv

FULDA "Streifenlaufen-Flyer kein Straftatbestand"

Marsch des "III. Weges" schlägt weiter Wellen - Die Polizei klärt auf

10.11.17 - Aufgrund verschiedener Presseanfragen, ob die Polizei gegen Vertreter der Partei „Der III. Weg“ Ermittlungen hinsichtlich der Aufforderung in der Innenstadt Fuldas Streife zu laufen, um vor der „Überfremdung der Stadt“ zu schützen, aufnimmt, bezieht das Polizeipräsidium Osthessen wie folgt Stellung:

"Die Partei ,Der III. Weg' ist eine politische Partei, sie ist nicht verboten. In dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2016 ist die Partei ,Der III. Weg' als rechtsextremistische Partei eingestuft.

Selbstverständlich ist der Polizei bekannt, dass die Partei ,Der III. Weg' seit geraumer Zeit auf deren Homepage Streifengänge thematisiert. Dabei wird der Polizei vorgeworfen, nicht mehr für ausreichende Sicherheit (vor allem am Bahnhof) zu sorgen. Schließlich wurde der Polizei am 6. November 2017 der Flyer ,Wir laufen Streife für deine Sicherheit' bekannt, in dem ,Der III. Weg' dazu auffordert, Streife für die eigene Sicherheit zu laufen.

Festzustellen ist bis hierhin, dass der betreffende Flyer auch nach Würdigung der Staatsanwaltschaft Fulda keinen Straftatbestand darstellt. Auch die Bilder, die die Partei ,Der III. Weg' auf seiner Homepage in Bezug auf eigene Streifengänge eingestellt hat, stellen keine strafrechtlich relevanten Abbildungen dar. Dass die Sicherheit am Bahnhof nicht mehr gewährleistet sei, kann nicht nur nicht bestätigt werden, sondern wird auch durch die Anzahl der Straftaten, die nach Inbetriebnahme der Videoanlage von im Jahr 2002 von 250 auf 18 im Jahr 2017 gesunken sind, deutlich.

Der Polizei liegen bisher nicht bestätigte Hinweise vor, dass Mitglieder der Partei ,Der III. Weg' in Fulda ,Streife' gelaufen seien, dabei von ausländischen Mitbürgern Personaldokumente verlangt und sie zur Ausreise aufgefordert hätten. Daraufhin wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Amtsanmaßung eingeleitet. Die bisherigen Ermittlungen führten jedoch nicht zu konkreten Zeugenaussagen, die diesen Verdacht bestätigen würden. Auch die Auswertung des vorliegenden Videomaterials deutete nicht auf ,Streifengänge' von Personen der Partei ,Der III. Weg' hin. Die Polizei ermittelt weiter. Das bisher bekanntgewordene Verhalten der Partei ,Der III. Weg' passt zu der Einschätzung des bereits erwähnten Verfassungsschutzes.

Zitat: ,Die fundamental ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat spiegelt sich in der aktuellen politischen Agitation der Partei deutlich wider – insbesondere im Zuge der Instrumentalisierung des Themas Asyl, dem agitatorischen Schwerpunkt der Partei.'

Mit der Aufforderung Streife in der Innenstadt zu laufen, um vor ,Überfremdung der Stadt' zu schützen sowie der Verteilung besagter Flyer will die Partei die Bevölkerung verunsichern. Um es klar zu stellen: Das Gewaltmonopol und die Aufgabe Streife zu gehen und vor allem hoheitliche Aufgaben durchzuführen ist die der Sicherheitsbehörden. Neben dem regelmäßigen Streifendienst, dem Notruf 110 und den Videoschutzanlagen in der Stadt ermittelt die Polizei in alle Richtungen. Hinweise und Feststellungen werden gerne entgegengenommen." +++


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