Archiv
- Foto: ©istock.com/monkeybusinessimages

REGION ON-WISSEN

Autoversicherung wechseln – dann ist es möglich

24.11.17 - Wer den Anbieter seine Autoversicherung wechseln möchte, der muss sich an bestimmte Stichtage und gesetzliche Kündigungsfristen halten. Wann dies möglich ist, wird nachfolgend geschildet. Zudem wird verdeutlicht, worauf geachtet werden sollte.

Gründe für den Wechsel sind vielfältig

Die Gründe, warum eine andere Autoversicherung besucht wird, sind vielfältig. Meistens sind es höhere Beiträge, die den Versicherungsnehmer so weit bringen, einen Vergleich der Versicherer vorzunehmen und sich für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden, der nicht selten ein Direktversicherer wie RV24.de ist. Durch die einfache Suchmöglichkeit sind die Verbraucher inzwischen sensibler geworden, wenn es um den Vergleich von Preisen geht. Aber auch Probleme bei der Schadenregulierung, ein schlechter Kundenservice oder aber zu geringe Leistungen in der Police können dazu führen, dass der Wunsch eines Wechsels aufkommt.

Foto: ©istock.com/Corvalol

Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Die Autoversicherung kann immer fristgerecht gekündigt werden zum Ende des Vertragsjahres. Endet der Vertrag zum 31. Dezember, so muss die Kündigung zum 30. November erfolgen. Das ist bei den meisten Versicherern der Fall und der neue Vertrag beginnt dann zum 1. Januar des folgenden Jahres. Der neue Anbieter schickt dann die Versicherungsbestätigung automatisch zur Zulassungsstelle. Einige Verträge haben allerdings andere Laufzeiten, daher wird empfohlen ein Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Autoversicherung ohne Anpassung der Leistungen ihre Beiträge erhöht. Sobald diese Erhöhung schriftlich mitgeteilt wird, hat der Versicherungsnehmer einen Monat Kündigungsfrist, um seine Versicherung zu wechseln. Dasselbe gilt übrigens auch dann, wenn Vertragsbedingungen geändert werden oder aber wenn es Änderungen in der Typ- und Regionalklasse gibt.

Kündigung im Schadensfall

Im Fall eines Schadens ist ebenfalls ein Wechsel der Autoversicherung möglich. Dabei ist es egal, ob der Schaden übernommen wurde oder abgelehnt wurde. Innerhalb der Frist von einem Monat muss dann der alte Vertrag nach Bearbeitung des Schadens gekündigt werden. Kündigung bei Kauf eines neuen Autos Wird ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen gekauft, dann kann bei diesem Autowechsel ebenfalls auch der Versicherer gewechselt werden. In solch einem Fall muss der Versicherungsnehmer auch keinerlei Kündigungsfristen einhalten. Der Wagen muss einfach nur mit der neuen Versicherungsbestätigung angemeldet werden.+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön