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BAD HERSFELD Jobcenter informiert zu Möglichkeiten

Wenn Kinderwünsche unerfüllt bleiben: Teilhabepaket bietet unbürokratisch Hilfe

21.12.17 - Was, wenn selbst kleine Kinderträume und Wünsche aus finanziellen Gründen unerfüllbar bleiben? „Kein Kind darf aufgrund fehlenden Geldes gesellschaftlich ausgeschlossen werden!“, sagt Elke Künholz, Sozialdezernentin im Landkreis Hersfeld-Rotenburg: „Jedes Kind, unabhängig vom Familieneinkommen, hat ein Recht darauf, am Gemeinschaftsleben teilzunehmen.“ Seit 2011 bietet das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit, Familien und Kindern individuell und bedarfsgerecht zusätzlich zu den laufenden Leistungen zu helfen.

Jährlich werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Hersfeld-Rotenburg beispielsweise über 1300 Zuschüsse zum Schulbedarf gewährt, ca. 450 Klassenfahrten bezahlt und 200 Kinder mit Teilhabeleistungen (z.B. Vereinsbeiträge) gefördert. „Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien haben häufig nicht die Möglichkeit, ohne finanzielle Hilfe an Klassenfahrten, an Freizeitangeboten oder Vereinsaktivitäten teilzunehmen. Vielfach fehlt das nötige Geld für die erforderliche Ausstattung mit Schulbedarfsgegenständen, zur Bezahlung der schulischen Mittagsverpflegung oder für die Finanzierung von Nachhilfeunterricht“, sagt Michael Apel, Fachdienstleiter für den Fachdienst Hersfeld-Land im Kommunalen Jobcenter des Landkreises. Er koordiniert die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz für den Landkreis. Auch können die persönlichen Interessen und Begabungen der Kinder oft nicht angemessen gefördert werden, etwa durch Musikunterricht oder Sportangebote, weil das Familienbudget derartige Ausgaben einfach nicht ermöglicht.

„Hier können wir verhältnismäßig unbürokratisch helfen. Betroffene sollten sich im Interesse ihrer Kinder nicht zurückhalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen“, rät René Bieber, Geschäftsführer des Kommunalen Jobcenters Hersfeld-Rotenburg. Auf Antrag können zusätzliche Leistungen z.B. für Klassenfahrten, Kindergartenausflüge, Schülerbeförderungskosten ab Klasse 11, Schulbedarf, Nachhilfe zur Lernförderung, Vereinsbeiträge, Musikschule für die individuelle Förderung von Kindern gewährt werden. Leistungen aus dem Bildungspaket können Familien beantragen, die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbüchern II oder XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke erhalten Sie beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg telefonisch unter 06621/87-0 oder auf der Internetseite unter www.hef-rof.de +++


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