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Vor diversen Schreiben mit unangenehmen Folgen warnt das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Bad Hersfeld. - Archivfoto: Stefanie Harth

BAD HERSFELD Neues von der Abzockfront

Gewerbeamt warnt vor Betrugsmasche mit "Zentralem Gewerbeverzeichnis"

23.12.17 - Vorsicht sollten in diesen Tagen Gewerbetreibende, Firmen, Ärzte und nicht zuletzt Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen walten lassen: Vor diversen Schreiben mit unangenehmen Folgen warnt derzeit das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Bad Hersfeld. Bekannt geworden war zunächst, dass eine Firma mit dem Namen "Zentrales Gewerbeverzeichnis – Region Bad Hersfeld" aktuell Schreiben an zahlreiche Firmen, Ärzte und sogar Gemeindeverwaltungen und gemeindliche Einrichtungen versendet, mit der Bitte, die "vorhandenen Angaben zu ergänzen bzw. zu korrigieren".

"Auf den ersten Blick sieht das Schreiben seriös und gar hochoffiziell aus", sagt Gewerbesachbearbeiter Milko Fehling. "Die Aufmachung dieser Schreiben erweckt bei Empfängern den Eindruck, sie mögen lediglich ihre Firmenangaben überprüfen und sie gegebenenfalls korrigiert und unterschrieben an das 'Zentrale Gewerbeverzeichnis' zurücksenden." Hintergrund der Schreiben sei lediglich die Gewährleistung der aktuellen Daten in einem Zentralen Gewerbeverzeichnis in Berlin, welches es von offzieller Stelle so gar nicht gibt.

Hier ist größte Vorsicht geboten: "Es handelt sich bei dem 'Zentralen Gewerbeverzeichnis' aus Berlin nicht um eine 'Behörde oder staatliche Institution', die für die Registrierung oder Überwachung von Gewerbebetrieben zuständig ist, sondern um ein privates Marketingunternehmen", heißt es aus der Stadtverwaltung.

Erst aus dem Kleingedruckten gehe hervor, dass mit der Unterschrift ein Zweijahresvertrag mit einer erheblichen Auftragssumme abgeschlossen wird. Bei Unterschrift und Rücksendung dieses Schreibens entsteht somit ein rein privatrechtlicher Vertrag mit der Folge, dass der Vertragsnehmer (also der Gewerbetreibende) eine Zahlungsverpflichtung für zwei Jahre eingeht. Von 780 Euro pro Jahr ist die Rede; weitere Details sind online unter http://zentrales-gewerbeverzeichnis.info zu finden. Schon beim Besuch der Internetseite fällt dem aufmerksamen Leser auf, dass das vorgeschriebene Impressum fehlt und kein weiterer Hinweis, etwa auf den Betriebssitz der Betreiberfirma oder ein Handelsregistereintrag, vorhanden ist. Seriöse Firmen hingegen haben diesbezüglich nichts zu verbergen und achten auf solche wichtigen rechtlichen Aspekte.

Die Stadtverwaltung Bad Hersfeld rät allen Betroffenen daher zu einer genauen Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Vertrages. Auch verschiedene Polizeibehörden warnen inzwischen vor dubiosen Schreiben und empfehlen, die Inhalte eines solchen Briefes genau zu prüfen. Im Zweifel sollten die Empfänger stets bei den zuständigen Gewerbebehörden ihres Betriebssitzes nachfragen und bei Verdachtsfällen sofort die Polizei verständigen. (pm) +++


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